Grenzwerte teils ums Elffache überschritten Umweltverband will Land NRW wegen Quecksilberbelastung verklagen

Düsseldorf · Die Deutsche Umwelthilfe will das Land NRW wegen einer zu hohen Quecksilberbelastung der Gewässer verklagen. So werde etwa bei Bad Honnef am Rhein der Grenzwert um das Elffache überschritten.

 Teilweise ist auch der Rhein mit Quecksilber belastet. (Symbolbild)

Teilweise ist auch der Rhein mit Quecksilber belastet. (Symbolbild)

Foto: dpa/Christoph Reichwein

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) will das Land Nordrhein-Westfalen gerichtlich dazu zwingen, mehr gegen giftiges Quecksilber in Gewässern zu unternehmen. Beim Oberverwaltungsgericht NRW in Münster habe man eine „Klage auf sauberes Wasser“ eingereicht, teilte die Umweltschutzorganisation am Mittwoch in Berlin mit.

In NRW werde der gesetzliche Grenzwert für gesundheitsschädliches Quecksilber bei im Wasser lebenden Organismen flächendeckend überschritten. „Die Landesregierung hat trotzdem keine konkreten Maßnahmen zur Reduzierung der Quecksilberemissionen im entsprechenden Maßnahmenprogramm vorgesehen.“ Dazu solle sie nun vor Gericht verpflichtet werden.

In NRW gebe es eine besonders umfangreiche Freisetzung von Quecksilber aus Kohlekraftwerken, erklärte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Dabei könne die Abgasreinigung deutlich verbessert werden.

Quecksilber ist laut Umweltbundesamt auch für Menschen giftig. Bei chronischer Belastung greift der Stoff hauptsächlich das Nervensystem an. Der überwiegende Anteil der Quecksilberemissionen in NRW stamme aus den Braunkohlekraftwerken von RWE, schrieb die DUH weiter. Durch den Einbau besserer Abgasreinigungstechniken ließen sich die Quecksilberemissionen deutlich minimieren. Ein Unternehmenssprecher sagte dazu: „RWE hält alle Grenzwerte, auch die für Quecksilber, sicher ein.“

Das Landesumweltministerium NRW erklärte in einer Stellungnahme, dass es die Klage und mögliche Konsequenzen sorgfältig prüfen werde. Es bestätigte, dass bei der Quecksilber-Konzentration in Fischen „in der Regel Überschreitungen festzustellen sind“. Es gebe aber auch Messungen, bei denen keine Überschreitungen festgestellt worden seien. Die Gewässer in NRW würden in Bezug auf Quecksilber als „schlecht“ bewertet. Es sei davon auszugehen, „dass aufgrund des Eintrags über die Luft und bestehende Vorbelastungen die Grenzwerte für Quecksilber überschritten sind“.

Wichtigste Quelle für Quecksilber in der Umwelt sei die Kohleverbrennung. „Quecksilberimmissionen sind daher nicht lokal begrenzt.“ Das Ministerium wies darauf hin, dass bei der Novelle der Bundesimmissionsschutzverordnung 2021 die Grenzwerte deutlich verschärft wurden. Umsetzungsfristen liefen teilweise bis Mitte 2025.

Nach Angaben des OVG hat die DUH am Dienstag zwei Klagen eingereicht. In der ersten gegen das Land NRW geht es demnach um eine „Fortschreibung des nordrhein-westfälischen Maßnahmenprogramms für die Flussgebietseinheiten Rhein, Weser, Ems und Maas zur Reduzierung des Quecksilbereintrags in Gewässer“ (Az. 20 D 205/22.AK). In einer zweiten Klage klagt die DUH demnach auf die „Aufstellung eines wirksamen Nationalen Maßnahmenprogramms für die Flussgebietseinheit
Rhein zur Reduzierung der Quecksilberbelastung der Gewässer dieser Flussgebietseinheit“ (Az. 20 D 206/22.AK). Diese Klage richte sich gegen das Land NRW und sieben weitere Bundesländer (Niedersachsen, Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen). Wann über die Klagen entschieden werde, sei offen, sagte eine Sprecherin.

(kag/epd)
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