Prozess in Bochum Gerüstbauer nach Schwarzarbeit zu Haft verurteilt
Bochum · Wegen Schwarzarbeit in großem Stil sind zwei Gerüstbauunternehmer aus Gelsenkirchen und Lünen zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt worden. Das Bochumer Landgericht sah es am Donnerstag als erwiesen an, dass die Männer Sozialversicherungsabgaben und Steuern in einer Höhe von mehr als 5 Millionen Euro hinterzogen haben.
Dabei sei die damalige ThyssenKrupp-Tochter Xervon als Auftraggeber aufgetreten, teilte das Gericht mit. Inwieweit Mitarbeiter des Baudienstleisters Xervon von den Machenschaften seiner Subunternehmer wussten, müsse in einem weiteren Verfahren werden, sagte ein Sprecher. Der Prozess gegen einen leitenden Mitarbeiter werde demnächst beginnen.
Insgesamt richtete sich die Anklage gegen sieben Gerüstbauer, die ab 2008 auf Großbaustellen im gesamten Bundesgebiet tätig waren, unter anderem bei Kraftwerksbauten in Datteln, Duisburg, Grevenbroich, Hamburg, Hamm und Marl. Laut Staatsanwaltschaft sollen sie dabei Sozialabgaben und Steuern in Höhe von 23 Millionen Euro nicht abgeführt haben. Die Geldströme sollen durch die Vorlage falscher Rechnungen gegenüber den Sozial- und Finanzbehörden verschleiert worden sein. Gegen vier der Angeklagten läuft das Verfahren weiter. Gegen einen weiteren Beteiligten verhängte die Kammer am Donnerstag eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten.
In den vergangenen Jahren standen Gerüstbauunternehmer in Nordrhein-Westfalen mehrfach wegen Schwarzarbeit vor Gericht: Nach Betrügereien in zweistelliger Millionenhöhe verhängten Gerichte in Köln und Münster langjährige Haftstrafen gegen Mitglieder der sogenannten Gerüstbau-Mafia.