Germanwings-Opfer aus Düsseldorf Vater von Opernsängerin zeigt Ärzte von Andreas Lubitz an

Düsseldorf · Der Düsseldorfer Unternehmer Klaus Radner hat beim Germanwings-Absturz seine Tochter und seinen Enkel verloren. Jetzt hat er Strafanzeige gegen die Fliegerärzte der Lufthansa und das Luftfahrtbundesamt gestellt. Sie hätten die psychische Krankheit von Andreas Lubitz besser kontrollieren müssen.

Unter den Opfern des Germanwings-Absturzes ist auch die Opernsängerin Maria Radner. Die gebürtige Düsseldorferin war gemeinsam mit ihrem Mann und ihrem eineinhalbjährigen Sohn in dem Flieger. Ihr Vater Klaus Radner hat nun Strafanzeige gegen Ärzte der Lufthansa und Verantwortliche des Luftfahrtbundesamtes gestellt. Das bestätigte die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main auf Anfrage unserer Redaktion. Die Unterlagen werden derzeit geprüft, heißt es dort.

Lubitz hatte am 24. März 2015 ein Flugzeug der Airline Germanwings mit Absicht gegen die Alpen gesteuert und so 149 Passagiere und sich selbst getötet. "Hätten die Flugmediziner und Gutachter sich an das jeweils geltende Recht gehalten, so hätte diese Katastrophe nicht stattgefunden", schreibt Radner in der Anzeige, die der "Welt am Sonntag" vorliegt. Er wirft der zuständigen Behörde vor, den Co-Piloten Lubitz trotz seiner bekannten psychischen Erkrankung nicht entsprechend der Vorschriften begutachtet und kontrolliert zu haben.

Offenbar hat Radner gemeinsam mit einem Juristen die Akten der französischen Ermittler ausgewertet und ist dabei auf mehrere Versäumnisse gestoßen. Die schwere psychische Erkrankung von Lubitz war bekannt und hätte in den Folgejahren nach seiner Zulassung im Jahr 2009 regelmäßig untersucht werden müssen. Die Dokumentation dieser Untersuchungen würde in den Unterlagen des flugmedizinischen Dienstes der Lufthansa und des Luftfahrtbundesamtes jedoch fehlen, so Radner. Für ihm käme daher der Tatbestand der fahrlässigen Tötung in Betracht.

Germanwingsabsturz: Gedenktafel wird im Düsseldorfer Flughafen enthüllt
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Foto: Uwe-Jens Ruhnau

Ein weiterer Vorwurf, den Radner in seiner Anzeige erhebt, ist, dass das Tauglichkeitszeugnis, das Lubitz im Juli 2009 mittels einer Sondergenehmigung erhalten hatte, gar nicht hätte ausgestellt werden dürfen. Dafür hätte das Luftfahrtbundesamt zustimmen müssen. Der Co-Pilot war also laut Kläger ohne gültige Fluglizenz in seinem Job tätig.

Ob die Staatsanwaltschaft Frankfurt die Klage gegen Lufthansa und das Luftfahrtbundesamt zulässt, ist noch nicht klar.

(siev)
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