Party auf Balkon Gericht untersagt wegen Corona Feier mit 70 Gästen

Münster · Wenige Stunden vor einer geplanten privaten Geburtstagsfeier mit 70 Gästen auf einem Balkon in Münster hat das Verwaltungsgericht das Aus der Veranstaltung bestätigt. Sie sah keinen herausragenden Anlass für die Party.

Wegen der Corona-Bestimmungen hatte das Ordnungsamt der Stadt die Feier untersagt. Das Gericht bestätigte diese Sicht in einem Eilverfahren und untersagte das Treffen am Freitagabend.

Begründung: Ein 26. Geburtstag sei kein „herausragender Anlass“ wie bei einem Jubiläum, einer Hochzeit oder einem runden Geburtstag, den die Coronaschutzverordnung mit höchstens 150 Teilnehmern zulasse. Der Antragsteller aus Münster hatte die Nachbarschaft über seinen Plan informiert. Davon erfuhr das Ordnungsamt (Az.: 5 L 684/20, nicht rechtskräftig).

(top/dpa)
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