Anschließend zum Spielen geschickt Vier Jahre Haft für Stiefvater nach Schüssen auf Elfjährigen

Bonn · Die Richter am Bonner Landgericht hatten keinen Zweifel, dass der 33-Jährige den Jungen mehrfach mit Kugeln aus einer Luftdruckwaffe getroffen hat. Der Junge musste im Krankenhaus notoperiert werden.

 Das Eingangsportal des Landgerichts Bonn. (Symbolfoto)

Das Eingangsportal des Landgerichts Bonn. (Symbolfoto)

Foto: dpa/Oliver Berg

Nach Schüssen auf einen Elfjährigen hat das Bonner Landgericht am Freitag dessen Stiefvater aus Königswinter zu vier Jahren Haft verurteilt. Der 33-jährige Haustechniker habe sich wegen schwerer Misshandlung eines Schutzbefohlenen und gefährlicher Körperverletzung schuldig gemacht, hieß es. Der ursprüngliche Vorwurf eines versuchten Mordes durch Unterlassen wurde hingegen fallen gelassen. Da der Angeklagte später den Rettungswagen gerufen habe, als es dem Kind erkennbar schlecht gegangen sei, sei es zu einem „Rücktritt vom Versuch“ gekommen.

Die Richter haben laut Urteil keine Zweifel, dass der Stiefvater am 8. April 2021 bei Schießübungen in seinem Keller den Jungen mit drei Schüssen aus einer Luftdruckwaffe getroffen und schwer verletzt hatte. Zwei Projektile waren tief in den Körper des Kindes eingedrungen, ein drittes war ein Streifschuss. Dennoch hatte der Stiefvater den Jungen, der Autist ist und sich nicht verständlich machen kann, anschließend zum Spielen mit anderen Kindern nach draußen geschickt. Als der Elfjährige zwei Stunden später blutend heimkehrte, ging es ihm so schlecht, dass er notoperiert werden musste. Erst in der Klinik waren die akut lebensbedrohlichen Einschüsse entdeckt worden.

Zentrales Beweismittel für die Verurteilung in dem Indizienprozess war ein Gutachten des Landeskriminalamtes, das die beim Angeklagten gefundene Langwaffe mit Knicklauf eindeutig als die Tatwaffe bestimmt hat. Der Verteidiger indes zweifelte in seinem Plädoyer das ballistische Gutachten erneut an. Zudem habe der Angeklagte, der bis zum Schluss die Vorwürfe bestritten hat, kein Motiv, seinen Stiefsohn, zu dem er ein herzliches Verhältnis habe, so massiv zu verletzten. Der Verteidiger hatte Freispruch gefordert.

Der Staatsanwalt hingegen beschrieb die Tat als „besonders niederträchtig“ und warf der gesamten Familie des Angeklagten, vor allem der Mutter vor, ihr geistig behindertes Kind, das sich nicht habe wehren können, nicht geschützt zu haben. Der Ankläger hatte sieben Jahre Haft gefordert. Der Vertreter der Nebenklage, der den Elfjährigen vertritt, bezeichnete die Tat als „zutiefst verwerflich“. Dennoch lebt der Junge wieder zuhause, nachdem er zwischenzeitlich vom Jugendamt der Familie entzogen worden war.

(chal/dpa)
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