Solingen Gericht blockiert Freizeitpark

Solingen · Das Oberverwaltungsgericht Münster hat den Bebauungsplan für das Freizeitgelände Aufderhöhe für unwirksam erklärt. Ein Anwohner wehrt sich gegen die geplanten Aktivitäten des Fördervereins.

 Beim Sommerfest im Juli waren alle noch guter Dinge, dass der neue Freizeitpark auf dem ehemaligen Freibadgelände in Josefstal 2014 eröffnet werden kann.

Beim Sommerfest im Juli waren alle noch guter Dinge, dass der neue Freizeitpark auf dem ehemaligen Freibadgelände in Josefstal 2014 eröffnet werden kann.

Foto: Anja Tinter (archiv)

Erst Mitte Juni hatte der Bagger das Nichtschwimmerbecken niedergerissen. Die Mitglieder des Fördervereins Freizeitpark Aufderhöhe wähnten sich am Ziel nach Jahren des Kampfes für die Einrichtung eines attraktiven Freizeitgeländes für die Menschen aus Aufderhöhe und Umgebung.

Gerade an der Umgebung schien das Projekt lange zu scheitern. Und obwohl die meisten Anwohner ihre Angst vor zu viel Lärm und Fahrzeugverkehr inzwischen hinten anstellten, hat jetzt einer von ihnen beim Oberverwaltungsgericht in Münster mit seiner Klage gegen den Bebauungsplan Erfolg gehabt und das Projekt zum Stillstand gebracht.

Stadt hält am Freizeitpark fest

Im Normenkontrollverfahren 10 D 84/11.NE haben die Richter den Bebauungsplan H 571 für die Freizeitanlage Aufderhöhe für unwirksam erklärt. "Wenn die Stadt Solingen das Plangebiet als öffentliche Grünfläche ausweist, ist das Etikettenschwindel", sagt der Düsseldorfer Rechtsanwalt Dr. Clemens Antweiler, der die Interessen des Anwohners vertritt, der den Freizeitpark verhindern will, zumindest in der jetzt geplanten Form. "Die Stadt muss jetzt von Grund auf neu planen, bis dahin ist jegliche Nutzung des Geländes rechtswidrig", sagt der Jurist.

Obwohl eine schriftliche Urteilsbegründung noch nicht vorliegt, sieht sich der Klägervertreter in seiner Auffassung voll bestätigt. Das Gericht habe festgestellt, dass von der Gesamtfläche von 25 000 Quadratmetern zirka 10 000 Quadratmeter bebaut werden sollen und man daher nicht von einer Grünfläche sprechen könne. Außerdem äußerten die Richter Zweifel, dass es sich um eine öffentliche Grünfläche handele, weil die Stadt das Gelände an den Förderverein verpachtet hat und es so für die Öffentlichkeit nicht ohne weiteres zugänglich sei.

Die Stadt selbst wurde von dem Richterspruch überrascht. "Wir kennen bislang nur einzelne Punkte des Urteils", sagte Stadtdirektor Hartmut Hoferichter. Von einem allgemeinen Baustopp auf dem Gelände des alten Freibades könne zunächst keine Rede sein. Vielmehr müsse jetzt geprüft werden, welche Konsequenzen das Urteil nach sich ziehe.

"Vielleicht sind nur einzelne Maßnahmen betroffen", sagte Hoferichter. Klar sei auf jeden Fall, dass es im Interesse der Stadt liege, den Freizeitpark weiterzuentwickeln. Der Stadtdirektor wollte dementsprechend juristische Schritte gegen das Münsteraner Urteil nicht ausschließen. Hoferichter: "Wir lassen uns von renommierten Fachanwälten beraten."

In einer ersten Reaktion in Aufderhöhe zeigten sich Menschen enttäuscht über das Vorgehen eines Einzelnen. "Eine Gemeinschaftseinrichtung für den gesamten Aufderhöher Bereich, aber auch für Solingen wird torpediert", hieß es.

Der Förderverein selbst war gestern zu keiner Stellungnahme bereit. Man wolle erst das Urteil im schriftlicher Form abwarten.

(RP/rl)
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