Verfassungsklage erhoben Pansch-Apotheker sieht sich als Opfer

BOTTROP/KARLSRUHE · Der Bottroper S. legt Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe ein; er fühlt sich in seinen Grundrechten verletzt. Seinen krebskranken Opfern und dem Whistleblower fehlen die Worte.

 Peter S. vor Gericht (Archivbild).

Peter S. vor Gericht (Archivbild).

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

  Die Verteidiger von Peter S. geben nicht auf, seine Opfer und deren Hinterbliebene fühlen sich einmal mehr vor den Kopf gestoßen: Knapp vier Jahre nach der Razzia in der Bottroper Großapotheke geht der juristische Streit um den wohl beispiellosen Medizinskandal weiter. Wegen des systematischen Panschens von individuell angemischten Krebsmedikamenten war S. im Juli 2018 zu zwölf Jahren Haft sowie lebenslangem Berufsverbot verurteilt worden. Nicht wegen Körperverletzung, Totschlags oder gar Mord – ein oder gar mehrere Verbrechen dieser Art waren dem Angeklagten nicht gerichtsfest nachzuweisen. Das Urteil erging deshalb wegen Kassenbetrugs und Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz. Einen Antrag auf Revision wies der Bundesgerichtshof im Juni dieses Jahres im Wesentlichen ab; seitdem ist das Urteil rechtskräftig, inklusive Einziehung von „Tat-Erträgen“ in Höhe von 13,6 Millionen Euro. Doch nun schöpfen die Verteidiger von S. auch ihr letztes Rechtsmittel aus: Sie haben beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingereicht. Beobachter halten die Erfolgsaussichten für gering. Sollte S. allerdings Recht bekommen, könnte der gesamte Prozess noch einmal neu aufgerollt werden.