Prozess in Düsseldorf Gekündigter Raucher: Vermieter meldet sich zu Wort

Düsseldorf · Der Fall eines 74-jährigen Düsseldorfers, dem die Wohnung gekündigt worden war, weil sich Nachbarn über die Geruchsbelästigung durch das Rauchen beschwert hatten, hat bundesweit für Schlagzeilen gesorgt – jetzt meldet sich der Vermieter über seine Anwältin zu Wort.

 Der 74-jährige Mieter Friedhelm Adolfs in seiner Wohnung.

Der 74-jährige Mieter Friedhelm Adolfs in seiner Wohnung.

Foto: dpa, Rolf Vennenbernd

Der Fall eines 74-jährigen Düsseldorfers, dem die Wohnung gekündigt worden war, weil sich Nachbarn über die Geruchsbelästigung durch das Rauchen beschwert hatten, hat bundesweit für Schlagzeilen gesorgt — jetzt meldet sich der Vermieter über seine Anwältin zu Wort.

Man habe sich zum laufenden Verfahren eigentlich nicht äußern wollen, doch die öffentliche Darstellung des Falls sei falsch. So sei die Kündigung nicht erfolgt, weil der Mann in seiner Wohnung geraucht hatte. Der Grund sei vielmehr gewesen, dass seit anderthalb Jahren aus der Wohnung in einem Mietshaus in Düsseltal "permanent ein im gesamten Treppenhaus wahrnehmbarer, unerträglicher und gesundheitsschädlicher Zigarettenrauch" ausgeströmt sei.

Grund dafür sei, dass der Mann ständig seine Fenster und Rollläden geschlossen gehalten und Aschenbecher nicht entleert habe. "Der Rauch wird praktisch in das Treppenhaus entlüftet", heißt es in dem Schreiben. Der Vermieter habe den Mieter vor der Kündigung mehrfach persönlich und schriftlich abgemahnt, dieser habe jedoch sein Verhalten nicht geändert.

Der Fall hatte — auch angesichts der aufgeheizten Diskussion um den Nichtraucherschutz — hohe Wellen geschlagen. Der Interessensverein "Netzwerk Rauchen" rief sogar zu Spenden für den Mann auf, der sich juristisch gegen die Kündigung wehrt. Sein Antrag auf Prozesskostenhilfe war zunächst abgelehnt worden.

Dem Vermieter zufolge hatte der Mann 36 Jahre lang als Hausmeister des Gebäudes eine kostenfreie Dienstwohnung bewohnt, die er erst seit Januar 2009 gemietet habe. "Entgegenkommenderweise und aus Mitleid hat unser Mandant Herrn A. in den Diensträumen belassen, obwohl diese Räume für einen neuen Hausmeister benötigt wurden", heißt es im Schreiben von Rechtsanwältin Vanessa Griesel. Der Vermieter habe bei der Kündigung keine finanziellen Motive verfolgt. Eine Neuvermietung der Wohnung gestalte sich schwierig, zwei weitere Wohnungen im Haus stünden leer.

Das Verfahren wird vor dem Düsseldorfer Amtsgericht fortgesetzt.

(arl)
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