Geiselnahme in JVA Münster Erschossener Geiselnehmer galt als gefährlich

Münster · Der bei einer Geiselnahme in der Justizvollzugsanstalt Münster erschossene Geiselnehmer unterlag besonderen Sicherheitsmaßnahmen, weil er bereits zuvor JVA-Mitarbeiter bedroht hatte.

Münster: Polizei erschießt Geiselnehmer in JVA
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Polizei erschießt Geiselnehmer in JVA Münster

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Foto: dpa/Bernd Thissen

Der bei einer Geiselnahme in der JVA Münster von der Polizei erschossene Häftling hat bereits in der Vergangenheit Beamte in dem Gefängnis bedroht. Er unterlag daher besonderen Sicherungsmaßnahmen, wie aus einem Bericht des nordrhein-westfälischen Justizministers an den Rechtsausschuss des Landtags hervorgeht. Demnach war 40-Jährige extra in einem Haftraum mit einer Doppeltür untergebracht, das Öffnen und Betreten seines Haftraums war nur in Anwesenheit von mit mindestens zwei Bediensteten erlaubt. Dennoch konnte der Häftling am Freitag eine 29 Jahre alte Auszubildende in seine Gewalt bringen, als das Frühstück kam.

Laut dem Bericht, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, hatte die Frau mit zwei Kollegen um 6.05 Uhr das Frühstück gebracht. Der Mann habe dann gesagt, er wolle seinen Wäschebeutel übergeben. Als die beiden Zellentüren offen waren, sei er „blitzartig mit einem großen Schritt“ herausgekommen, habe die 29-Jährige in den Schwitzkasten genommen und sie mit einem selbstgebauten „Schnitt- oder Stichwerkzeug“ am Hals bedroht.

Als die Kollegen versuchten, den Mann zu überwältigen, verlor die JVA-Bedienstete ihren Schlüssel - und landete mit dem Geiselnehmer auf dem Boden. Sie standen den Angaben nach wieder auf, der 40-Jährige wollte durch eine Tür. Schließlich lief er zurück, holte den Schlüssel und wollte Richtung Hof. „Diese Tür wurde durch die Bediensteten gesichert, indem von außen ein Schlüssel zur Zuhaltung der Tür verwendet wurde“, hies es.

Laut Bericht irrte der Mann mit seiner Geisel weiter durch den Zellentrakt, bis um 6.50 Uhr die Polizei den Einsatz übernahm. Um 9.10 Uhr wurde der Geiselnehmer laut Ministerium erschossen. Die Frau blieb nahezu unverletzt.

Der Gefangene verbüßte eine Freiheitsstrafe von vier Monaten wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, er wäre am 10. November entlassen worden. Nach einem versuchten Totschlag im Jahr 2007 war er schon einmal zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten und Unterbringung in einer Entziehungsanstalt verurteilt worden.

(th/dpa)
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