Schüler verletzt: Nach Messerangriff in Wuppertal – Anklage gegen 17-Jährigen
EILMELDUNG
Schüler verletzt: Nach Messerangriff in Wuppertal – Anklage gegen 17-Jährigen

Namenlose Aktivistin Gefängnisstrafe für „Eule“ aus dem Hambacher Forst

Kerpen · Seit ihrer Verhaftung weigert sich „Eule“, ihren Namen zu nennen. Jetzt wurde sie zu neun Monaten Haft wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und versuchter gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Bewährung kam dem Richter zufolge nicht in Frage.

Hambacher Forst: Bilder der Räumung der Baumhäuser vom 13. September 2018
24 Bilder

Polizei räumt Baumhäuser im Hambacher Forst

24 Bilder
Foto: dpa/Henning Kaiser

Seit einem Jahr, so registriert es Richter Peter Königsfeld, seit einem Jahr gäbe es wieder vermehrt Straftaten rund um den Hambacher Forst. Der Rechtsstaat erwarte darauf ein deutliches Signal. Ein solches Signal hat er am Montagabend selbst gesetzt: Er verurteilte eine unbekannte Aktivistin, die sich „Eule“ nennt, zu einer Jugendstrafe von neun Monaten.

Bewährung kommt für den Richter und die Jugendstrafkammer des Kerpener Amtsgerichts nicht infrage. Er machte bei ihr deutliche „schädliche Neigungen“ aus, „so dass weitere Straftaten zu erwarten sind“. Die Unbekannte wurde wegen tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte und versuchter gefährlicher Körperverletzung verurteilt.

„Eule“ nahm das Urteil mit glasigen Augen auf. Auf sie wartet noch ein weiteres Strafverfahren. Auch in der JVA Iserlohn soll sie Widerstand gegen einen Justizbeamten geleistet haben. Als sie den Saal als weiterhin Inhaftierte verlässt, singt sie ein Lied und lässt die Beine über den Boden schleifen, so dass sie getragen werden muss.

„Eule“ wird in Handschellen vorgeführt, sie sitzt seit der Festnahme im Herbst in Untersuchungshaft. Der Haftbefehl wegen Fluchtgefahr wurde ausgestellt, weil „Eule“ eben nur ein Deckname ist. Geführt wird sie bei der Justiz seit jenen Tagen als „UP 8 aus Aachen“ . „Eule“ bleibt die „unbekannte Person“ auch während Verhandlung, sie äußert sich weder zu ihren Personalien noch zum Sachverhalt.

Das Bild, das sich die Jugendstrafkammer an zwei Prozesstagen bilden muss, setzt sich aus Aussagen von Zeugen zusammen, sie alle waren Polizisten im Einsatz im Hambacher Forst. Auch zwei Beamte bleiben anonym im Zeugenstand, die SEK-Polizisten betreten maskiert den Gerichtssaal und dürfen hinter einem Sichtschutz – einer Leinwand – aussagen.

Folgt man den vielen Zeugenaussagen, war „Eule“ zu keinen Zeitpunkt „kooperativ“ an jenem Tag. Schon im Hubwagen wurden ihre Hände vom Höheninterventionsteam gefesselt. Der Widerstand ging auch am Boden weiter, sie ließ sich tragen, wehrte sich weiter, traf einen Polizisten in der Kniekehle, so dass ihr auch irgendwann die Füße gefesselt wurden – so wird es berichtet.

Sie lag am Boden und trat trotzdem weiter mit ihren Stiefeln um sich – auch in Richtung einer Polizistin: „Wenn sie mich getroffen hätte, sähe mein Gesicht heute anders aus“, sagte die 23-jährige Zeugin aus, die damals keinen Helm trug. „Sie zeigte das krasseste Verhalten, das ich jemals im Hambacher Forst erlebt habe.“ Der Widerstand setzte sich über Stunden fort, auch als sie später zur Personalienerfassung in das Polizeipräsidium nach Aachen gebracht wurde.

Sie weigerte sich, den Wagen zu verlassen, später rollte sie über den Boden und schrie herum, sagte eine andere Polizistin aus. „Kommunikation war nicht möglich.“ Um nicht angespuckt zu werden, stülpten die Polizisten ihr einen Mundschutz über. Einige Beamte registrierten einen starken Alkoholkonsum bei der „Dame“. In ihrem Blut werden später Cannabisspuren festgestellt.

Über ihre Person weiß man recht wenig, über die Persönlichkeit ließen sich einige Rückschlüsse ziehen. Richter Königsfeld trug aus einigen beschlagnahmen Briefen von „Eule“ aus den letzten Monaten vor. Darin machte sie sich nicht nur lustig über „Waschlappen“ in Uniform. Auch ihre Gesinnung beschreibt sie. „Selbst wenn man mich wegsperrt, meine Entscheidungen sind immer noch meine und im Zweifel immer für ein buntes Chaos und gegen dieses scheiß System!“

Was man von „Eule“ nicht weiß, ist zum Beispiel ihr Alter. Eine Rechtsmedizinerin legte sich nach einer körperlichen, einer zahnärztlichen und einer radiologischen Untersuchung – ein bisschen – fest: „Die Angeklagte ist mindestens 18 Jahre alt, zu 79,8 Prozent älter als 21 Jahre alt.“ Bei so viel statistischer Ungenauigkeit orientierte sich Staatsanwältin Julia Göbbels am milderen Jugendstrafrecht. Sie attestierte der Angeklagten „eine erhebliche Reifeverzögerung“. Aber sie hält ihr auch „Uneinsichtigkeit, erhebliche soziale Defizite, Anlagen- und Erziehungsmängel“ vor. Juristisch will sie die Tatvorwürfe mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr geahndet wissen.

Das bringt „Eules“ Anwalt Christian Mertens (Köln) in Fahrt, der einen Freispruch fordert für seine junge Mandantin, die erstmals auf der Anklagebank gelandet sei. Er macht nicht nur gravierende Abweichungen in den Zeugenaussagen geltend. Auch formal hält er die Anklage für falsch, weil damals im Wald Anordnungen und Belehrungen der Polizisten ausgeblieben seien. „Dann darf man sich als Bürger aber auch gegen Polizisten so wehren wie gegen einen Straßenräuber“, hatte er schon am ersten Verhandlungstag gesagt.

Die Kammer hat eine andere Wahrnehmung. Richter Königsfeld unterbricht mehrfach seine Urteilsbegründung, zwei Zwischenrufer werden aus dem Saal getragen. Der Vorsitzende hält dagegen. „Dass der Hambacher Forst diesen Symbolcharakter hat, ist das Verdienst der Zivilgesellschaft und nicht das Verdienst von Chaoten, die öffentliche Gebäude mit Kot beschmieren oder Molotowcocktails auf Polizisten werfen.“

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort