Lieferung von Drogen oder Handys Drohnen-Flüge über NRW-Gefängnissen nehmen stark zu

Düsseldorf · Über den Gefängnissen in Nordrhein-Westfalen werden vermehrt Drohnen gesichtet. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Zahl der registrierten Vorfälle bereits mehr als verdreifacht.

 Eine Drohne in der Luft: Über den nordrhein-westfälischen Gefängnissen werden sie trotz Flugverbot immer häufiger gesichtet.

Eine Drohne in der Luft: Über den nordrhein-westfälischen Gefängnissen werden sie trotz Flugverbot immer häufiger gesichtet.

Foto: dpa/Felix Frieler

Über den nordrhein-westfälischen Gefängnissen werden trotz Flugverbots immer häufiger Drohnen gesichtet. Das hat das NRW-Justizministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf mitgeteilt. Waren 2017 und 2018 lediglich jeweils drei Überflüge von Drohnen registriert worden, waren es in diesem Jahr bereits zehn Sichtungen über den NRW-Gefängnissen, berichtete eine Sprecherin. Die meisten Sichtungen habe es über dem Gefängnis von Gelsenkirchen gegeben.

Drohnen gelten als ernstes Problem für den Strafvollzug, weil mit ihnen Drogen, Waffen oder Ausbruchswerkzeug in die Gefängnisse gebracht werden können. In Hamburg war bereits vor fünf Jahren eine Drohne mit Drogen und Handys im Innenhof einer Haftanstalt entdeckt worden. Auch in Baden-Württemberg hatten Kriminelle versucht, Handys mit so einem Fluggerät in ein Gefängnis zu bringen - die Drohne stürzte aber vor der Mauer ab. Ähnliche Versuche seien von den NRW-Gefängnisleitungen bislang nicht berichtet worden.

Mehrere Unternehmen bieten bereits verschiedene Drohnenabwehrsysteme an. Vom Störsender für die Drohnensteuerung bis zum Drohnenabfang-Fluggerät mit Fangnetz. Hessen hatte angekündigt, ein Ortungsgerät für Drohnen zu testen. Es soll den Luftraum mit Schall oder Wärmebild überwachen.

Um das Einschleusen unerlaubter Gegenstände zu verhindern, seien in NRW Feinvergitterungen von Fenstern an den Hafträumen vorgesehen. Die Freistunden in den Hafthöfen würden regelmäßig kontrolliert, um - ebenso wie bei Würfen verbotener Gegenstände über die Außenmauern - diese rechtzeitig sicherzustellen.

Einzelne Maßnahmen zur Erkennung von Drohnen würden testweise erprobt. Details dazu würden aus Sicherheitsgründen nicht mitgeteilt. Die Tests in NRW und in anderen Bundesländern würden zeigen, ob sicherheitstechnisch nachgerüstet werden müsse.

Der Düsseldorfer Rüstungskonzern Rheinmetall hat zwei Schweizer Haftanstalten mit einem Drohnenabwehrsystem beliefert, um das Einschmuggeln von Rauschgift, Waffen oder Handys zu verhindern. Mit einer Mischung aus Radar, Infrarot-Sensoren und Videokameras soll das Abwehrsystem vom Typ „Radshield“ alle fliegenden Objekte - Drohnen ebenso wie Modellflugzeuge oder Ballons - im Bereich der Haftanstalten erfassen und das Wachpersonal alarmieren.

Auch Gegenstände, die über die Gefängnismauer geworfen werden, würden registriert. Die Deutsche Flugsicherung (DFS) hatte geschätzt, dass bis 2020 etwa 1,2 Millionen Drohnen im privaten und kommerziellen Einsatz sein werden.

(top/dpa)
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