Öffnungszeiten in NRW So öffnen Bäcker an Silvester und Neujahr

Düsseldorf · Der 1. Januar ist ein gesetzlicher Feiertag. Neujahr fällt in diesem Jahr auf einen Samstag. Doch was heißt das für das morgendliche Frühstücksbrot? Wir erklären die Regelungen im Ladenöffnungsgesetz des Landes.

Gibt es an Neujahr frische Brötchen vom Bäcker? Die Antwort: Es ist zumindest sehr wahrscheinlich.

Gibt es an Neujahr frische Brötchen vom Bäcker? Die Antwort: Es ist zumindest sehr wahrscheinlich.

Foto: dpa-tmn/Christin Klose

Zum Feiertag gehören sie für viele Menschen einfach dazu: frische warme Brötchen auf dem Frühstückstisch. Doch Neujahr fällt in diesem Jahr auf einen Samstag. Was heißt das für die Öffnungszeiten von Bäckereien und Co.?

Die Antwort auf diese Frage liefert das Ladenöffnungsgesetz NRW. Dort heißt es in Paragraph 5, Absatz 1 zu Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen: „An Sonn- und Feiertagen dürfen geöffnet sein: Verkaufsstellen, deren Kernsortiment aus einer oder mehrerer der Warengruppen Blumen und Pflanzen, Zeitungen und Zeitschriften oder Back- und Konditorwaren besteht, für die Abgabe dieser Waren und eines begrenzten Randsortiments für die Dauer von fünf Stunden.“

Das heißt also, die Chancen auf frische Brötchen stehen am Samstag nicht schlecht. Eine Garantie, dass der Lieblingsbäcker auch tatsächlich geöffnet hat, gibt es indes aber nicht. Hintergrund ist, dass die jeweiligen Betreiber natürlich selbst entscheiden können, ob sie ihre Bäckerei aufsperren wollen oder nicht. Im Zweifelsfall lohnt es sich also, beim Bäcker das Vertrauens nachzuhören.

An Silvester gibt es übrigens keine offizielle Einschränkung der Ladenöffnungszeiten. Viele Supermärkte schließen ihren Mitarbeitern zuliebe aber früher als gewöhnlich. Es lohnt sich also auch am 31. Dezember, vor Ort nachzufragen.

Ostermontag, Pfingstmontag und am zweiten Weihnachtsfeiertag gilt die oben genannte Sonderregelung für Feiertage übrigens ausdrücklich nicht. An diesen Feiertagen müssen auch die Bäckerein und Zeitungsverkäufer in NRW ihre Türen geschlossen halten.

Auch Allerheiligen ist gewissermaßen ein Sonderfall und nicht in allen Bundesländern ein Feiertag, sondern nur in den katholisch geprägten Ländern wie Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland.

(th/chal/ldi)
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