Prozess in Aachen Freispruch für Anwalt von erfundenem NSU-Opfer rechtskräftig

Aachen · Der Anwalt war im Münchner NSU-Prozess im Namen eines Opfers aufgetreten – das vermeintliche Opfer gab es jedoch gar nicht. Für seine Arbeit hatte er zunächst 211.000 Euro erhalten.

  Der Angeklagte sitzt vor Beginn seines Prozesses im vergangenen Jahr in einem Saal des Landgerichts. (Archivfoto)

 Der Angeklagte sitzt vor Beginn seines Prozesses im vergangenen Jahr in einem Saal des Landgerichts. (Archivfoto)

Foto: dpa/Henning Kaiser

Der Freispruch für den Anwalt eines erfundenen NSU-Opfers ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft habe die Revision zurückgenommen, teilte ein Sprecher des Aachener Landgerichts am Mittwoch mit. Das Gericht hatte den Mann am 30. November vergangenen Jahres vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft in Aachen hatte eine Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung gefordert.

Der Anwalt aus Eschweiler bei Aachen war im Münchner NSU-Prozess im Namen eines Opfers des Nagelbombenanschlags in der Kölner Keupstraße aufgetreten - das vermeintliche Opfer gab es jedoch gar nicht.

Nach Auffassung des Landgerichts hatte der angeklagte Jurist zwar nachlässig gehandelt, sei bis zuletzt aber gutgläubig gewesen - und könne deshalb strafrechtlich nicht belangt werden. Das Mandat war ihm von einem anderen - bereits gestorbenen - Anwalt angetragen worden, der sich das Opfer ausgedacht hatte.

Der Anwalt habe „so ziemlich gegen alle anwaltlichen Sorgfaltspflichten verstoßen“, hatte das Gericht geurteilt, es gelte aber der Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“. Der Rechtsanwalt der nicht existenten Nebenklägerin hatte für seine Dienste 211.000 Euro erhalten. Das Geld muss er zurückzahlen.

Über fünf Jahre waren am Oberlandesgericht München die rassistischen Morde des sogenannten „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) sowie der Mord an einer Polizistin verhandelt worden. 2018 wurde Beate Zschäpe wegen zehnfachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.

(chal/dpa)
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