Urteil erwartet Frau mit Silikonbusen möchte Polizistin werden

Dortmund · Es gibt Vorraussetzungen für Menschen, die in den Polizeidienst in NRW wollen: Männer müssen mindestens 1,68 Meter große sein, Frauen 1,63 Meter. Nicht erlaubt sind Brust-Implantate. Dagegen klagt eine Bewerberin.

Eine Frau mit Silikonbrüsten will sich auf dem Gerichtsweg in den Polizeidienst einklagen. Das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen verhandelt am Mittwoch den Fall und will später ein Urteil fällen. Vor drei Jahren hatte ein Polizeiarzt entschieden, dass die 31-Jährige wegen ihrer Brustimplantate nicht zur Polizei darf. Es bestehe die Gefahr, dass die Einlage bei bestimmten Einsätzen reiße. Dagegen zog die Frau aus Dortmund vor Gericht. Die Richter wollen am Mittwoch auch das Gutachten eines Arztes hören.

Laut der bundesweit geltenden Polizeiverordnung sind Frauen mit Implantaten in der Brust wegen erhöhter Verletzungsgefahr nicht geeignet für den Polizeidienst. Gerichte hatten aber auch anders entschieden. Eine Bewerberin hatte sogar mit Erfolg den Petitionsausschuss des Landtags von Baden-Württemberg eingeschaltet.

Die Frau aus Dortmund sieht sich als Sonderfall, weil ihre Implantate hinter der Muskulatur eingesetzt seien. Gesundheitliche Gründe gab es nicht für die Operation. Um in den Polizeidienst zu kommen, müssen Bewerber unter anderem gut schwimmen können, Frauen müssen mindestens 1,63 und Männer 1,68 Meter groß sein. Tätowierungen oder Piercings sind nicht erwünscht und werden einzeln beurteilt.

(lnw)
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