Bielefeld Frau einbetoniert - Haftstrafe für Ehemann

Bielefeld · Er habe seine Frau nur von ihren Qualen erlösen wollen und sie darum getötet, behauptete der Ehemann. Das Gericht glaubte ihm nicht und schickte ihn ins Gefängnis, aber nicht wegen Mordes.

Im Prozess um eine im Garagenboden einbetonierte Frauenleiche hat das Landgericht Bielefeld den Ehemann zu einer Haftstrafe von vier Jahren und fünf Monaten verurteilt. Die Leiche der 64-Jährigen hatte mehrere Monate im Betonboden gelegen.
Die genaue Todesursache war nicht mehr zu ermitteln. Das Gericht wertete die Tat am Dienstag als versuchten Totschlag. Die Verteidigung kündigte Revision an. (Az.: 10 Ks 15/13).

Der 68 Jahre alte Ehemann hatte ausgesagt, seine Frau nach einem Anfall erstickt zu haben. Die Frau habe ein stark vergrößertes Herz gehabt, sagte ein Gerichtssprecher. Ein plötzlicher Herztod sei darum nicht auszuschließen. Ein Tötungsversuch nach einer Herzattacke sei juristisch als versuchter Totschlag zu werten, da die Frau zu dem Zeitpunkt bereits tot gewesen sein könnte.

Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre Haft gefordert. Die Verteidigung hatte den Fall als "Tötung auf Verlangen" bezeichnet und kein bestimmtes Strafmaß beantragt. Der 68-Jährige hatte behauptet, seine Frau sei schwer lungenkrank gewesen und habe ihn gebeten, ihr beim Sterben zu helfen.

Diese Version habe das Gericht als widerlegt angesehen, sagte der Gerichtssprecher. Alle Zeugen hätten die Frau nicht als lebensmüde, sondern im Gegenteil als besonders lebenslustig beschrieben. Noch kurz vor ihrem Verschwinden im Dezember 2012 hatte sie eine Liste mit Vorhaben herumgezeigt und auch Verabredungen für 2013 getroffen. Erst im April 2013 war die Leiche entdeckt worden, nachdem der Sohn aus erster Ehe seine Mutter als vermisst gemeldet hatte.

(lnw)
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