Auskünfte über Fluglärm Gericht verhängt 10.000 Euro Zwangsgeld gegen NRW-Ministerium

Düsseldorf · Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat im Streit um Auskünfte über Fluglärm am größten Flughanfen in NRW ein Zwangsgeld gegen das NRW-Verkehrsministerium verhängt. Das Ministerium habe nur teilweise und unzureichend Informationen herausgegeben.

 Ein Gericht hat nun ein Zwangsgeld verhängt. (Symbolbild)

Ein Gericht hat nun ein Zwangsgeld verhängt. (Symbolbild)

Foto: dpa/Christophe Gateau

Damit sei ein Urteil von 2019, das den Informationsanspruch der Fluglärmgegner bestätigt hatte, nicht befolgt, teilte das Verwaltungsgericht am Montag mit. Das Ministerium soll deswegen 10.000 Euro zahlen.

Das Gericht hatte dem Ministerium auf Antrag der Initiative „Kaarster gegen Fluglärm“ eine Frist bis zum 13. Januar 2023 gesetzt. Das NRW-Verkehrsministerium hatte mitgeteilt, man habe den Gerichtsbeschluss vom 30. Dezember fristgerecht umgesetzt. Es dürften aber nur Informationen herausgegeben werden, die nicht vom Bund oder einer Fluggesellschaft gesperrt worden seien. Beide Stellen hätten noch Anfang Dezember der Veröffentlichung der Informationen widersprochen.

Aus Sicht des Gerichts hat das Ministerium nicht nachvollziehbar begründet, inwiefern durch diese Informationen die Marktposition des Düsseldorfer Flughafens beschädigen könnte. Erst recht sei nicht nachgewiesen worden, inwiefern die Offenlegung von Unterlagen, die älter als fünf Jahre sind, noch wettbewerbsrelevant sein könnten.

Dies sei angesichts der Zäsur durch die Corona-Pandemie, in der der Flugverkehr zeitweise gänzlich zum Erliegen gekommen ist, auch nicht plausibel, teilte das Verwaltungsgericht weiter mit. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht NRW eingelegt werden. (Az.: 29 M 106/22).

(kag/dpa)
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