Düsseldorf Fluglärm-Gegner in Düsseldorf und in Köln hoffen

Düsseldorf · Das Bundesverwaltungsgericht hat ein striktes Nachtflugverbot in Frankfurt verordnet. Juristisch hat das Urteil nur indirekt Folgen für andere Flughäfen. Aber politisch sind die Folgen erheblich: Die Fluglärm-Gegner erwarten jetzt neue Nachtflug-Verbote in Düsseldorf und in Köln.

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Jubel bei den Fluglärm-Gegnern in Düsseldorf und in Köln: Nachdem das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch dem Frankfurter Flughafen ein Nachtflug-Verbot verordnet hat, freuen sich jetzt auch die Flughafen-Anwohner in NRW auf ruhigere Nächte. "In Düsseldorf wird das Nachtflug-Verbot bislang mit vielen Ausnahme-Regelungen unterlaufen. Das wird nach dem Urteil nicht mehr möglich sein", sagte gestern Christoph Lange, Chef der Initiative "Bürger gegen Fluglärm".

Für Köln, wo Flugzeuge noch rund um die Uhr fliegen dürfen, kündigte NRW-Wirtschaftsminister Harry Voigtsberger (SPD) am Mittwoch ein neues Nachtflugverbot an: "Das Verfahren einer nächtlichen Kernruhezeit steht unmittelbar vor dem Abschluss." Betroffen sein sollen allerdings nur Passagierflugzeuge. Frachtmaschinen sollen in Köln auch weiterhin nachts fliegen dürfen.

Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes dürfen in Frankfurt zwischen 23 Uhr und fünf Uhr nun keine Flugzeuge mehr starten und landen. Als Grund nannte das Gericht Formfehler im Planfeststellungsbeschluss des Landes, das nächtliche Flugbewegungen erlauben wollte. Will Hessen Nachtflüge in Frankfurt nun trotzdem noch erlauben, müsste das Land ein neues Verfahren anstoßen.

Schon in der mündlichen Verhandlung vor drei Wochen hatte Bundesverwaltungsrichter Rüdiger Rubel betont, Nachtflüge seien an sehr hohe Hürden gebunden: "Die Anwohner haben ein Anrecht auf Ruhe", so Rubel. Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass Deutschlands größter Flughafen in der "Champions League" spiele.

Auf diese höchstrichterliche Einschätzung stützen die Düsseldorfer Flughafen-Anwohner jetzt ihre Hoffnungen: "Damit ist glasklar, dass die gesundheitlichen Belange der Anwohner wichtiger sind als die Profit-Interessen von Flughäfen und Airlines", meint Lange. Er leitet aus dem Urteil ab, dass künftig auch in Düsseldorf "jeder einzelne Nachtflug nur noch dann eine Ausnahme-Erlaubnis bekommen darf, wenn es keine Alternativen gibt." Und die gebe es sicher immer.

Das sieht der Flughafen Düsseldorf anders. "Mögliche Folgen für den Flugbetrieb in Düsseldorf lassen sich aus diesem Urteil nicht ableiten", sagte ein Sprecher. Auch Voigtsberger sagte, das Urteil habe "keine juristischen Auswirkungen auf NRW". Horst Becker (Grüne), bis zur Auflösung des Landtages vor drei Wochen noch Voigtsbergers Staatssekretär, betont allerdings die politischen Folgen des Urteils: "Die Lärmschutz-Interessen von Flughafen-Anwohnern wurden deutlich gestärkt."

In Düsseldorf gilt ein Nachtflug-Verbot ab 23 Uhr. Verspätungen bis 23.30 Uhr werden allerdings toleriert. Fluggesellschaften mit Wartungsschwerpunkt in Düsseldorf dürfen sogar bis 24 Uhr landen. Danach brauchen die Airlines Sondergenehmigungen der Bezirksregierung.

In Köln gibt es hingegen noch kein Nachtflugverbot, obwohl die rot-grüne Landesregierung in ihrem Koalitionsvertrag ein Verbot für nächtliche Passagierflüge in Köln versprochen hatte. Nach ihrer Lesart scheitert das Vorhaben bislang am Veto des Bundes. Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) sagte dazu dem Kölner Stadtanzeiger: "Es wäre ein Fortschritt, wenn Bundesverkehrsminister Ramsauer seiner eigenen Ankündigung folgen würde und den Ländern endlich zubilligt zu entscheiden, welche Betriebszeiten zulässig sind." Unter dem Eindruck des neuen Urteils sagte Kraft: "Die Bundesregierung wäre gut beraten, das Fluglärmgesetz im Sinne eines effektiveren Lärmschutzes zu novellieren."

Offiziell betont auch ein Sprecher des Kölner Flughafens, dass das Urteil "keine unmittelbaren Folgen für Köln" habe. Im Management des Flughafens heißt es allerdings hinter vorgehaltener Hand, das Urteil werde die politische Stimmung im Land beeinflussen.

Scharfe Kritik kam am Mittwoch von der Lufthansa, die in Frankfurt einen großen Luftfracht-Stützpunkt betreibt. Ihre Aktie stürzte nach Bekanntwerden des Urteils um vier Prozent ab. Angeblich kostet das Verbot die Airline jährlich 40 Millionen Euro. Lufthansa-Chef Christoph Franz sagte: "Das ist ein schwerer Schlag gegen den Wirtschaftsstandort in Deutschland. Es besteht kein Zweifel, dass eines der größten Drehkreuze Europas im internationalen Wettbewerb zurückfallen wird." Ähnlich äußerte sich der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI).

(RP/ila/csi)
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