Überblick für Nordrhein-Westfalen So liegen die Schulferien im Jahr 2024

Düsseldorf · Um Urlaub und Kurztrips besser planen zu können, haben wir eine Übersicht mit den Feiertagen und Schulferien für Sie zusammengestellt. Wann sind welche Ferien in NRW?

Das sind die Ferienzeiten in NRW. (Symbolbild)

Das sind die Ferienzeiten in NRW. (Symbolbild)

Foto: dpa/Axel Heimken

Viele planen ihren nächsten Urlaub. Wir haben die Ferien für 2024 zusammengefasst.

Schulferien 2024 in NRW:

  • 8. Juli bis 20. August 2024: Sommerferien
  • 14. Oktober bis 26. Oktober 2024: Herbstferien
  • 23. Dezember 2024 bis 6. Januar 2025: Weihnachtsferien

Feiertage 2024 für NRW:

  • 1. Januar (Montag): Neujahr
  • 29. März: Karfreitag
  • 1. April: Ostermontag
  • 1. Mai (Montag): Tag der Arbeit
  • 9. Mai (Donnerstag): Christi Himmelfahrt
  • 20. Mai: Pfingstmontag
  • 30. Mai (Donnerstag): Fronleichnam
  • 3. Oktober (Dienstag): Tag der Deutschen Einheit
  • 1. November (Mittwoch): Allerheiligen
  • 25. Dezember (Montag): 1. Weihnachtstag
  • 26. Dezember (Dienstag): 2. Weihnachtstag

Die Osterferien starten am 25. März, Karfreitag ist am 29. März und Ostermontag am 1. April. Am 8. April startet der Unterricht in Nordrhein-Westfalen.

Die Sommerferien starten am 8. Juli, nach sechs Wochen Pause beginnt dann am 21. August das neue Schuljahr.

Am 14. Oktober, das ist der Montag, beginnen dann die Herbstferien bis zum 26. Oktober.

Die Weihnachtsferien fangen im Jahr 2024 am 23. Dezember an. Am 7. Januar 2024 geht es wieder in die Schule.

Um besser planen zu können, hier noch einige Infos für Arbeitnehmer:

Wie viele Urlaubstage steht Arbeitnehmern zu?

Nach dem Bundesurlaubsgesetz haben alle Arbeitnehmer das Recht auf mindestens 24 Werktage Urlaub pro Jahr – also auf vier Wochen. Der volle Urlaubsanspruch beginnt allerdings erst nach sechs Monaten.

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Wer hat Vorrang bei der Urlaubsplanung?

Bei der Planung müssen soziale Gesichtspunkte berücksichtigt werden: Arbeitnehmer mit schulpflichtigen Kindern haben in den Sommerferien beispielsweise Vorrang gegenüber den Kollegen. Oder aber wenn der Ehepartner zu einer bestimmten Zeit Betriebsurlaub machen muss, ist das ebenfalls zu berücksichtigen. Damit es unter den Kollegen keinen Streit gibt, sollte gleich zu Jahresbeginn eine Urlaubsliste herumgehen, in die jeder seine Wünsche eintragen kann.

Kann der Arbeitgeber Urlaub verweigern?

Der Arbeitgeber darf den Urlaub aus betrieblichen Gründen auch stückeln. Ein Teil des Urlaubs muss aber an mindestens zwölf zusammenhängenden Tagen genommen werden können. Ist die Auftragslage besonders gut oder müssen Terminaufträge erfüllt werden, kann der Arbeitgeber den Urlaub verweigern. Außerdem kann er Betriebsferien aussprechen, wenn zum Beispiel ein „Sommerloch“ herrscht. Bis zu drei Fünftel des Jahresurlaubs dürfen solche Betriebsferien ausmachen.

Wie sieht es mit Resturlaub aus?

Grundsätzlich muss der Urlaub im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Eine Übertragung auf die ersten drei Monate des nächsten Jahres ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers zulässig. Dieser Urlaub muss dann bis zum 31. März genommen werden.

(kag/albu)
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