Wermelskirchen Falschen Abmahner angezeigt

Wermelskirchen · Der Wermelskirchener Paul Bruder hat Anzeige gegen eine Abmahnung wegen angeblicher Raubkopien erstattet. Die Staatsanwalt München I ermittelt bereits gegen Trittbrettfahrer nach dem Verbot des Portals "Kino-to".

 Der Dabringhausener Rechtspfleger Paul Bruder hat gegen einen offensichtlich unseriösen Internetabmahner Anzeige erstattet. Gegen diesen ermittelt die Staatsanwaltschaft München I bereits.

Der Dabringhausener Rechtspfleger Paul Bruder hat gegen einen offensichtlich unseriösen Internetabmahner Anzeige erstattet. Gegen diesen ermittelt die Staatsanwaltschaft München I bereits.

Foto: hans Dörner

Rechtspfleger Paul Bruder (66) ist mit Computern eigentlich seit vielen Jahren "per Du". Doch jetzt hat der Dabringhausener eine böse Überraschung erlebt: Er bekam eine Anzeige, angeblich von der Staatsanwaltschaft München.

Der pensionierte Rechtspfleger, der alleine zehn Jahre am Amtsgericht Wermelskirchen und 20 am Amtsgericht Remscheid beschäftigt war, wird darin beschuldigt, kriminell Raubkopien von urheberrechtlich geschützten Computerspielen auf seinen PC heruntergeladen zu haben.

"Eine Geldstrafe für diese Straftat kann bis zu 700 Euro betragen. Es wird ein Zivilverfahren gegen Paul Bruder eingeleitet... Hochachtungsvoll Staatsanwaltschaft München", heißt es in dieser sogenannten Anzeige, die mit einer Abmahnung verbunden ist und eine sonderbare E-Mail als Absender aufweist: Ein gewisser Sexyboy mit russischer E-Mail-Adresse ist der Urheber. Juristisch geschult, hat der Dabringhausener sofort reagiert und Gegenanzeige bei der Staatsanwaltschaft Köln erstattet. Denn er hatte sogleich den Verdacht, dass er nicht der Einzige ist, der mit dieser merkwürdigen Anzeige und Abmahnung verfolgt wird.

Münchener Staatsanwalt warnt

Dies bestätigt die Staatsanwaltschaft München I auf Nachfrage der Bergischen Morgenpost. Der Fall sei bekannt und es werde ermittelt, sagt Oberstaatsanwalt Thomas Steinkraus-Koch. Zunächst gehe es keine Staatsanwaltschaft München, sondern eine Staatsanwaltschaft I und II in München, verweist er auf die falsche Unterzeichneradresse der Abmahnung.

Der Münchener Staatsanwalt rät dringend davon ab, die Mahnung zu öffnen. Die Empfänger sollten stattdessen bei der örtlichen Polizei Anzeige erstatten: "Denn nur so können die Daten technisch für die Zurückverfolgung gesichert werden", verdeutlicht der Sprecher der Staatsanwaltschaft München I. Die Ermittlungen müssten zudem noch ergeben, ob nur dieser "Sexyboy" mit russischer E-Mail-Adresse, oder auch noch weitere falsche Abmahner unter dem Namen der Staatsanwaltschaft München im Internet unterwegs seien, sagt Steinkraus-Koch.

Paul Bruder will durch seine Anzeige einerseits verhindern, dass der ominöse "Sexyboy" weiter versucht, unrechtmäßig an Geld übers Internet zu kommen und weitere Menschen schädigt. Außerdem hole man sich einen Virus in seine Computersystem, wenn man diese sogenannte Mahnung öffne, warnt er.

Bruder verwahrt sich aber auch: "Ich bin an Computerspielen nicht interessiert und habe deshalb niemals ein solches Spiel heruntergeladen", versichert er auch der Staatsanwaltschaft Köln in seiner Anzeige. Bruder wird übrigens vorgeworfen, sich der Website "kino-to" für seine vermeintlichen "kriminellen Raubkopien" bedient zu haben. Er sagt aber, diese Seite habe er nie aufgerufen.

Das Portal "kino-to" ist allerdings mittlerweile verboten worden, weil es nach Auffassung der Gerichte Raubkopien vertrieben hat. Die Betreiber des Portals sind zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Nun soll auch gegen die Nutzer des verbotenen Portals "kino-to" vorgegangen werden. Das fordert die Staatsanwaltschaft Dresden, die nun zumindest die Hauptnutzer möglicherweise belangen will. Paul Bruder vermutet deshalb, dass "sein Sexyboy" genau dies auch erfahren hat und sich nun als Trittbrettfahrer für Abmahnungen betätigt.

(RP/rl)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort