Prozess in Düsseldorf Neusser Salafist wegen Falschaussage verurteilt

Neuss · Ein Salafist aus Neuss ist wegen Falschaussage im Prozess gegen den Islamistenführer Sven Lau zu fünf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.

 Vor dem Amtsgericht in Düsseldorf wurde der Prozess gegen den Neusser geführt.

Vor dem Amtsgericht in Düsseldorf wurde der Prozess gegen den Neusser geführt.

Foto: dpa/Jan-Philipp Strobel

In einem Prozess gegen Salafisten vor dem Oberlandesgericht hat er als Zeuge gelogen. Das gab am Donnerstag ein 39 Jahre alter Neusser vor dem Amtsgericht Düsseldorf zu, wo er sich wegen des Vorwurfs einer Falschaussage verantworten musste. Trotzdem verließ der vorbestrafte Islamist den Gerichtssaal als freier Mann. Denn er log unter Druck. Das wertete die Kammer strafmildernd. Die Verbüßung der fünfmonatigen Gefängnisstrafe, zu der der Neusser verurteilt wurde, wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Der Neusser war im Prozess gegen den Islamistenführer Sven Lau aus Mönchengladbach, der auch zu einem islamistischen Verein in Weckhoven in Kontakt stand, als Zeuge aufgerufen worden. Lau wurde vom Oberlandesgericht für fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis geschickt.

Im Februar 2017 war der Neusser wegen des Versuchs, sich in Syrien einer Terrorgruppe anzuschließen, selbst zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Seit Februar 2018 ist er wieder auf freiem Fuß. Sven Lau war zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er versucht hatte, sich in Syrien einer Terrorgruppe anzuschließen. Einen Teil der Strafe hat er verbüßt und kam im Februar 2018 wieder frei, der Rest wurde unter Auflagen bis 2021 zur Bewährung ausgesetzt. An diese Auflagen halte sich der Mann, erklärte gestern sein Bewährungshelfer, der zu seinem Klienten eine positive Sozialprognose abgab. Der Mann lebt weiter in Neuss und geht einer geregelten Arbeit nach.

Die Prozesse gegen Lau und den Neusser hingen zusammen. Im Prozess vor dem OLG hatte der Neusser bestritten, dass Lau ihn im September 2013 nach Syrien zu einer Kampfeinheit der terroristischen Organisation Jamwa geschleust und dabei persönlich zum Düsseldorfer Flughafen gebracht habe. Statt dessen sagte er aus, selbständig nach Syrien geflogen zu sein. Eine Lüge, wie er am Donnerstag — nach Ausschluss der Öffentlichkeit — gestand und damit den Verdacht der Staatsanwaltschaft bestätigte.

Damals, so hielt ihm die Kammer des Amtsgerichtes am Donnerstag zugute, befand er sich noch in einer Abhängigkeit von dem Islamistenführer Lau, war von diesem noch fasziniert. „Eine Drucksituation“, so eine Sprecherin des Gerichtes. Strafmildernd kam hinzu, dass die Fragen an ihn weder vom Verteidiger noch vom Staatsanwalt gestellt, sondern vom Angeklagten Lau an ihn gerichtet worden waren. Der Neusser habe, so eine Gerichtssprecherin wörtlich, „wunschgemäß“ gelogen — „auf Drängen und Flehen“.

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