Abschiebefall Sami A. Gericht droht Stadt kein neues Zwangsgeld an

Gelsenkirchen · Im Fall des unrechtmäßig nach Tunesien abgeschobenen mutmaßlichen Islamisten Sami A. hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen die Androhung eines erneuten Zwangsgeldes gegen die Stadt Bochum abgelehnt.

 Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (Archiv).

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (Archiv).

Foto: dpa/Caroline Seidel

Mit der mittlerweile vierten Androhung sollte die Stadt verpflichtet werden, Sami A. nach Deutschland zurückzuholen, wie das Gericht am Montag mitteilte. Die zuständige Kammer wies außerdem einen Antrag zurück, die Stadt zu verpflichten, ihm einen Notreiseausweis auszustellen.

Die Stadt Bochum sei nicht verpflichtet, die deutsche Botschaft in Tunis um die Ausstellung eines Notreiseausweises zu bitten, erklärte das Gericht. Sami A. habe nicht alles in seiner Macht Stehende unternommen, um in den Besitz eines gültigen tunesischen Reisepasses zu gelangen. Eine mündlich gestellte Anfrage auf einer Polizeistation genüge nicht. Es sei ihm zumutbar, zunächst einen schriftlichen Antrag auf Erteilung oder Verlängerung eines tunesischen Reisepasses an die zuständige tunesische Behörde zu stellen.

Sami A. war am 13. Juli in seine Heimat abgeschoben worden, obwohl das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen dies untersagt hatte. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat die Behörden deshalb verpflichtet, Sami A. aus Tunesien zurückzuholen.

(ham/dpa)
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