Fall des tot geprügelten Niklas P. Beteiligter der Tatnacht zu Bewährungsstrafe verurteilt

Bonn · Wer ist verantwortlich für den Tod des Schülers Niklas? Diese Frage ist weiterhin unbeantwortet. Das Landgericht Bonn glaubt nun aber, zumindest etwas Licht ins Dunkel der Tatnacht gebracht zu haben. Es verurteilt einen 22-Jährigen, der damals mitgemischt haben soll.

Niklas P. getötet: Trauer in Bad Godesberg in Bonn
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Foto: dpa, mjh hpl

Im Fall des zu Tode geprügelten Schülers Niklas hat das Bonner Landgericht einen Beteiligten aus der Tatnacht zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Der 22-Jährige habe damals zwar nicht Niklas geschlagen, wohl aber eine Begleiterin des Schülers, stellte das Gericht am Donnerstag fest — auch wenn er sich zu den Vorwürfen nicht geäußert habe. "Wir meinen gleichwohl, dass er überführt ist", sagte der Vorsitzende Richter Volker Kunkel. Zeugen hätten ihn wiedererkannt.

Niklas war im Mai 2016 im Bonner Stadtteil Bad Godesberg mit seiner Schwester und Freunden auf dem Heimweg nach Bad Breisig in Rheinland-Pfalz an eine Gruppe junger Männer geraten. Der 17-Jährige bekam einen Schlag gegen die Schläfe und einen Tritt gegen den Kopf. Wenige Tage später starb der Schüler.

Der einst Hauptverdächtige wurde im Mai freigesprochen, weil das Gericht erhebliche Zweifel an seiner Täterschaft hatte. Das Verfahren hatte sich als äußerst schwierig herausgestellt, weil sich viele Zeugen auf Erinnerungslücken beriefen. Die Staatsanwaltschaft sprach von einer "Phalanx aus Lügen". Wer Niklas schlug, ist bislang unaufgeklärt.

Der Prozess gegen den nun verurteilten 22-Jährigen war ein Nebenstrang in dem Fall. Das Landgericht zeigte sich aber überzeugt, dass er in der Tatnacht dabei war und am Rande des Geschehens zu einem Schlag gegen einen Freund von Niklas ausholte. Eine andere Zeugin stellte sich dazwischen und bekam den Hieb ab. Deswegen wurde er wegen versuchter und fahrlässiger Körperverletzung sowie Beteiligung an einer Schlägerei verurteilt. Anders als im Prozess gegen den einst Hauptverdächtigen stützte sich das Gericht dabei auf Aussagen von Zeugen. Die Beeinflussungs- und Fehlermöglichkeiten, die man in dem anderen Fall gesehen habe, lägen diesmal nicht vor.

Zudem verurteilte ihn das Gericht, weil er zu einem späteren Zeitpunkt einen anderen Zeugen attackierte. Das hatte er über seinen Anwalt auch eingeräumt. Das Gericht stellte in diesem Fall eine gefährliche Körperverletzung fest. Im Rahmen der Bewährung soll er 100 Sozialstunden leisten und 500 Euro an die Opferschutzorganisation "Weißer Ring" zahlen.

Der Anwalt des 22 Jahre alten Deutschen kündigte an, gegen das Urteil in Revision gehen zu wollen. In der Hauptverhandlung sei aus seiner Sicht nicht festgestellt worden, dass sein Mandant am Tatort war.

(lnw/heif)
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