Gewalttat in Freudenberg Medienrechtler sieht Behördenlinie im Fall Luise kritisch

Dortmund · Die Ankündigung der Staatsanwaltschaft, im Fall der getöteten Luise keine Auskünfte zum Tatgeschehen und Motiv zu geben, stößt auf Kritik. Die Behörde hält sich zurück, weil Opfer und Tatverdächtige Kinder sind.

Freudenberg: Trauer und Entsetzen nach dem Tod der zwölfjährigen Luise
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Trauer und Entsetzen in Freudenberg

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Foto: dpa/Oliver Berg

„Über die Motive und das Tatgeschehen auch nach Abschluss des Verfahrens nicht zu informieren, halte ich für nicht tragfähig. Dafür ist die Tat zu spektakulär“, sagte Medienrechtler Prof. Tobias Gostomzyk von der TU Dortmund. „Der Schutz der mutmaßlichen Täterinnen ist zu achten, kann hier aber nicht jegliche Information ausschließen, zumal sie ja bereits gestanden haben.“ Der Persönlichkeitsschutz sei bei Minderjährigen zwar deutlich höher anzusiedeln als bei Erwachsenen und Schutz der Identität zweifellos gerechtfertigt, Informationen über die Tat – also nicht zu den Täterinnen im Detail – seien aber etwas anderes.

Die zwölfjährige Luise aus Freudenberg war vor einer Woche umgebracht worden. Zwei 12 und 13 Jahre alte Mädchen haben die Tat zugegeben.

Die Ermittler hatten bereits bei der Pressekonferenz zur Tat wenig Hintergründe genannt. Am Freitag wurde noch einmal betont, dass es wohl keine offiziellen Antworten zum Tatgeschehen geben werde. „Wir können auch die rechtlichen Grenzen, die uns gesetzt sind, nicht überschreiten, nur weil die Bevölkerung meint, ein Anrecht zu haben, alle Hintergründe zu kennen“, sagte Oberstaatsanwalt Patrick Baron von Grotthuss von der Staatsanwaltschaft Siegen. Hintergrund ist der Persönlichkeitsschutz der Minderjährigen. „Wir werden natürlich vollumfänglich aufklären“, betonte er. Sollten sich die beiden geständigen Mädchen als Täterinnen bestätigen, „dann werden wir keine Aussagen zu Tatabläufen oder Motivlagen machen.“

Eine grundsätzliches Schweigen der Behörden zu Hintergründen sieht Medienrechtler Gostomzyk kritisch. „Ich glaube nicht, dass das vor Gericht Bestand haben würde, weil die Tat so erschütternd und einzigartig ist – das öffentliche Interesse also erheblich. Es ist demnach nicht gerechtfertigt, jede Information darüber zurück zu halten, sofern die Persönlichkeitsrechte angemessen geschützt werden“, sagte Gostomzyk.

Er gehe sogar davon aus, dass die Behörden, wenn die Untersuchungen abgeschlossen sind, eine Pressekonferenz geben. „Wenn nicht, könnten die Medien ihren Auskunftsanspruch gerichtlich geltend machen.“

Zwar dürfe die Behörde in einem laufenden Verfahren mit Blick auf die Gefährdung der Ermittlungen Informationen zurückhalten, aber spätestens mit Abschluss der Untersuchungen falle dieser Grund weg, sagte Gostomzyk. „Und auf der anderen Seite stehe eben der rechtliche Belang des öffentlichen Interesses an Informationen.“

(top/dpa)
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