Statistik für NRW Fahrschüler fallen immer öfter durch

Flensburg/Düsseldorf · Immer mehr Fahrschüler scheitern an den Führerscheinprüfungen. Bei mehr als jeder dritten Theorieprüfung sind die Prüflinge in NRW im Jahr 2017 durchgefallen.

 Eine Fahrschülerin und ein Fahrlehrer sitzen in einem Auto.

Eine Fahrschülerin und ein Fahrlehrer sitzen in einem Auto.

Foto: Armin Weigel

Das geht aus Zahlen des Kraftfahrtbundesamtes hervor und entspricht auch dem bundesweiten Trend. Die Durchfallquote bei den theoretischen Prüfungen in NRW ist demnach auf alle Führerscheinklassen bezogen das vierte Jahr in Folge gestiegen und lag nun bei 35,0 Prozent (2016: 32,9 Prozent). Auch bei 28,9 Prozent der Praxisprüfungen fielen die Führerscheinanwärter durch (2016: 27,1 Prozent) - ein Anstieg zum dritten Mal in Folge.

Der Vorsitzende der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände, Gerhard von Bressensdorf, führt die Steigerung in erster Linie auf den größeren Anteil nicht-deutschsprachiger Bewerber zurück. Ihnen falle die Theorieprüfung schwer, zudem seien sie oft mit einer anderen Verkehrskultur aufgewachsen und bräuchten oft drei bis fünf Anläufe bis zum Erfolg, sagte Bressensdorf. In der Praxisprüfung gebe es durch den zunehmenden Verkehr immer mehr Fehlerquellen für Prüflinge.

Die geringsten Durchfallquoten hatte im vergangenen Jahr Hessen mit 31,4 Prozent bei der Theorie und 23 Prozent bei der praktischen Prüfung. Schlusslicht bei Theorieprüfungen ist Sachsen-Anhalt mit 44,9 Prozent, bei Praxisprüfungen ist es Hamburg mit 41,6 Prozent.

Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden

Wer durch die Führerscheinprüfung fällt, kann sie grundsätzlich beliebig oft wiederholen. Es gibt keine gesetzliche Grenze dafür, wie oft Fahrschüler durch die Führerscheinprüfung fallen dürfen, erklärt Gerhard von Bressensdorf von der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände. Das gelte sowohl für die praktische als auch theoretische Prüfung.

Wenn sich aber von Mal zu Mal beispielsweise die Fehlerpunktzahl erhöht oder keine Besserung eintritt, kann der Prüfer einen Vermerk an die Zulassungsstelle weiterleiten, dass er trotz mehrmaligen Versuchs keinen Fortschritt erkennt. "Dann entscheidet die Behörde, wie es weitergeht", sagt von Bressensdorf.

Diese kann unter Umständen eine medizinisch-psychologische Untersuchung anordnen, um weitere Gründe für das Dauerversagen zu ermitteln. In der Regel werde man sich aber kaum vor der vierten oder fünften Prüfung an die Behörde wenden, erläutert von Bressensdorf "Wenn nicht ganz entscheidende Erkenntnisse vorliegen oder etwa eine explosionsartige Verschlechterung vorkommt."

Bevor Fahrschüler eine Prüfung wiederholen dürfen, müssen sie aber eine kurze Zwangspause einlegen. Die entsprechende Verordnung sieht dafür in der Regel nicht weniger als zwei Wochen, bei einem Täuschungsversuch mindestens sechs Wochen vor.

Außerdem muss die praktische Prüfung demnach innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden.
Andernfalls verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit.

(lsa/felt/lnw)
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