Ein Jahr nach Urteil in Detmold Ex-Auschwitz-Wachmann Hanning gestorben

Detmold · Reinhold Hanning war erst der zweite frühere SS-Wachmann in Auschwitz, der in der jüngeren Vergangenheit wegen Beihilfe zum Massenmord von einem deutschen Gericht verurteilt wurde. Aber das Urteil wurde nicht mehr rechtskräftig: Hanning starb im Alter von 95 Jahren.

 Der ehemalige SS-Wachmann Reinhold Hanning (Archiv).

Der ehemalige SS-Wachmann Reinhold Hanning (Archiv).

Foto: dpa, bt fdt jhe

Hanning sei am Dienstag in Lage bei Detmold gestorben, bestätigten seine Anwälte am Donnerstag. Der frühere SS-Mann war vor einem Jahr wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 170.000 Fällen verurteilt worden. Das Landgericht Detmold befand ihn für schuldig, als Wachmann zum Funktionieren der Mordmaschinerie in Auschwitz beigetragen zu haben. In dem Vernichtungslager der Nationalsozialisten kamen mindestens 1,1 Millionen ums Leben. Hanning war nach einer Verwundung an der Ostfront zwischen 1942 und 1944 in Auschwitz eingesetzt.

Das Verfahren wird nach Angaben einer Gerichtssprecherin nach Hannings Tod nun bald eingestellt. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig geworden. Der Bundesgerichtshof hätte noch über Revisionsanträge der Verteidiger und der Nebenkläger entscheiden müssen. Die BGH-Entscheidung wäre voraussichtlich im Sommer gefallen, sagte Anwalt Andreas Scharmer. Die Verteidigung hatte damals auf Freispruch plädiert und ebenso Revision beantragt wie mehrere Nebenkläger, die aber eine schärfere Verurteilung wegen Mittäterschaft statt nur wegen Beihilfe forderten.

Überlebende schilderten Auschwitz-Grauen

Dass er in Auschwitz seinen Dienst versah und den Massenmord mitbekam, leugnete der frühere Unterscharführer mit Befehlsgewalt nicht. Hanning beteuerte aber, nie Menschen getötet, geschlagen oder dabei geholfen zu haben. Eines musste er sich dennoch vorhalten lassen: "Er hätte reden sollen, so wie wir es tun, über das was in Auschwitz geschehen ist. Diese Chance hat er vertan", sagte der 95-jährige Leon Schwarzbaum, der in Auschwitz seine Familie verlor und dort fast selbst umkam. Ehemalige jüdische Gefangene hatten in dem Prozess gegen Hanning das Grauen in Auschwitz eindringlich geschildert.

Hanning ist erst der zweite ehemalige SS-Angehörige, gegen den in jüngster Zeit ein Urteil wegen Beihilfe zum Mord in Auschwitz ergangen ist. Das Landgericht Lüneburg hatte 2015 den als "Buchhalter von Auschwitz" bezeichneten Oskar Gröning zu vier Jahren Haft wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen verurteilt. Dieses Urteil ist inzwischen rechtskräftig. "Das ist bahnbrechend", hatte der Ankläger im Hanning-Prozess, Andreas Brendel, betont. "Damit erkennt die deutsche Justiz die Unterstützung solcher Art von Tötungen nun auch höchstrichterlich als Beihilfe an."

Das Internationale Auschwitz Komitee hielt nach Hannings Tod fest: Er habe im Gerichtssaal nur knappe und dürre Sätze verlesen. "Die Auschwitz-Überlebenden, die vor Gericht als Zeugen aussagten, suchten seine Blicke, seine Emotionen, ein persönliches Wort und seine Erklärungen vergebens." Dennoch sei der Prozess in Detmold eine weltweit wahrgenommene Lehrstunde dafür gewesen, dass Völkermord nicht vergessen werden dürfe.

(wer/dpa)
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