Ärger bei Europawahl Tausende Auslandsrumänen können nicht abstimmen - wie geht es jetzt weiter?

Düsseldorf · Lange Schlangen von im Ausland lebenden Rumänen vor Wahllokalen haben am Sonntag Schlagzeilen gemacht - und für Wut gesorgt. Denn viele konnten deshalb nicht rechtzeitig wählen. Offen ist, was das für die Gültigkeit der Wahl bedeutet.

Tumultartige Szenen gab es am Sonntagabend etwa in Düsseldorf und Bochum. In Bochum waren die Einsatzkräfte laut einem Sprecher bis 22 Uhr an der Herner Straße vor Ort. In Düsseldorf rückte die Polizei gegen 19 Uhr zum dortigen Wahllokal aus, weil sich die Stimmung unter Hunderten Rumänen wegen der langen Wartezeit aufgeheizt hatte. Die Polizei zog schließlich laut einem Sprecher mehrere Dutzend Beamte zusammen, um einer Eskalation vorzubeugen. Auch in Köln war die Polizei am Abend vor Ort. Lesen Sie hier mehr zu den Einsätzen am Sonntagabend in NRW. Hintergrund der langen Schlangen war offenbar, das die Rumänen parallel auch über eine umstrittene Justizreform abstimmen konnten.

Auch außerhalb von Nordrhein-Westfalen gab es ähnliche Vorfälle, etwa in Berlin, Offenbach und München. In Berlin löste die Botschaft das Problem, indem die Wähler ihre Stimmen noch eine Stunde länger abgeben konnten, bis 22 Uhr, wie es in Botschaftskreisen hieß. Für Unmut sorgte, dass aus Sicht wahlberechtigter Rumänen nicht genug Wahlurnen oder -helfer vor Ort waren. Einige von ihnen unterstellten daher der rumänischen Regierung, sie sollten mit Absicht an der Stimmabgabe gehindert werden.

Europawahl 2019 in NRW: Tausende Rumänen stehen vor Wahllokalen
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Tausende Rumänen stehen vor Wahllokalen in NRW

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Foto: Gerhard Berger

Diese Spekulationen bekamen auch durch Auftrieb, weil die Rumänen nicht nur über die künftige Zusammensetzung des Europaparlaments mitbestimmen konnten, sondern eben auch zur Stimmabgabe über eine Justizreform in ihrem Land aufgerufen waren. Letztlich wurde diese mit großer Mehrheit angenommen. In der Reform geht es um das umstrittene Vorhaben, dass Korruption künftig in bestimmten Fällen in Rumänien straffrei bleiben soll. Dies könnte einigen prominenten Politikern in Rumänien zugutekommen. Rund 89 Prozent der Wähler sprachen sich für die Anträge aus, wie das zentrale Wahlbüro in Bukarest am Montag mitteilte. Allerdings ist das Referendum nicht rechtsverbindlich.

Auch in anderen europäischen Ländern hatten im Ausland lebende Rumänen Schwierigkeiten, am Sonntag von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. „Fast überall dort, wo es große rumänische Gemeinschaften gibt“, hieß es in EU-Kreisen. Aufgrund der beispiellosen Wahlbeteiligung hätten sich lange Schlangen gebildet. Personen, die um 21 Uhr Ortszeit außerhalb des Wahllokals waren, seien nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht mehr zugelassen worden.

Auf Twitter fragten schon am Wahlabend viele Nutzer danach, was die Probleme in den Konsulaten für die Gültigkeit der Wahl bedeuten - und ob die Rumänen nun wirklich nicht wählen könnten. Der Bundeswahlleiter verwies darauf, dass für den korrekten Wahlablauf der Auslandsrumänen in Deutschland die Konsulate und die rumänische Botschaft verantwortlich sind. Die rumänische Botschaft dementierte bereits, dass die Engpässe in den Wahllokalen bewusst hervorgerufen wurden.

Die Wahlen folgen nationalen Bestimmungen durch die nationalen Behörden. Das Europäische Parlament ist nicht an der Organisation der Wahlen in den Mitgliedstaaten beteiligt. Daher müssen Beschwerden bei den nationalen Behörden eingereicht werden. Jeder Bürger kann eine Beschwerde bei der Staatsanwaltschaft einreichen.

Rumäniens Außenminister kündigte eine administrative Untersuchung an. Auch einige Oppositionsparteien haben bereits angekündigt, dass sie eine solche Beschwerde gegen den Außenminister einreichen werden.

Eine ähnliche Situation ereignete sich bereits bei der Präsidentschaftswahl 2014. Damals leitete die rumänische Staatsanwaltschaft eine Untersuchung ein, es kam aber nicht zu Anklagen. Seitdem wurde die Zahl der Wahllokale verdoppelt, aber offenbar nicht in ausreichendem Maße, wie aus EU-Kreisen weiter verlautete.

In Bezug auf die aktuellen Fälle ist offen, was sie für Auswirkungen auf die Gültigkeit der Wahl haben und ob unter Umständen Teile davon wiederholt werden müssen. Das hängt davon ab, wie schwer die Verstöße eingestuft werden.

Mit Material von dpa.

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