Gefilmte Schießerei Essener Rapper muss mehr als sechs Jahre in Haft

Essen · Ein Mann aus Essen ist zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Er hatte bei einer Auseinandersetzung auf seine Kontrahenten geschossen. Dabei lief eine Kamera.

SEK durchsucht Rapper-Wohnung in Essen
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Nach einer Schießerei in Oer-Erkenschwick im Ruhrgebiet ist ein Rapper aus Essen wegen gefährlicher Körperverletzung zu sechs Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Der 28-Jährige, der unter dem Namen "Hamad45" bekannt ist, hatte am 13. Juni 2017 bei einer Auseinandersetzung auf zwei Personen geschossen. Die Tat war damals von einem Nachbarn gefilmt und ins Internet gestellt worden.

Im Prozess vor dem Bochumer Schwurgericht hatte der Rapper die Schussabgabe zugegeben, sich aber auf Notwehr berufen. Eine Notwehr-Lage konnten die Richter allerdings nicht erkennen. Drei Mitangeklagte sind am Montag zu Bewährungs- und Haftstrafen zwischen 15 und 30 Monaten verurteilt worden.

Auslöser der Auseinandersetzung war ein Facebook-Streit um die Frage, ob Rap-Musiker während des Ramadan auftreten sollten. Der Streit war schließlich so eskaliert, dass die beiden Gruppen mit Macheten, Eisenstangen und Baseballschlägern aufeinander losgegangen sind.
Außerdem wurde ein Autohaus verwüstet, in das sich zwei Männer geflüchtet hatten.

Höhere Strafe gefordert

Im Prozess hatte Rap-Musiker "Hamad45" erklärt, dass der Streit inzwischen beigelegt sei. Durch die Schüsse waren zwei Männer jeweils am Oberschenkel verletzt worden. Einer von ihnen war sogar einer der Mitangeklagten. Er hatte trotz seiner Verletzung damals sofort die Verfolgung angetreten. "Ich war rasend", hatte er den Richtern erklärt.

Mit dem Urteil blieb das Bochumer Schwurgericht deutlich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die für Rap-Musiker "Hamad45" zehn Jahre Haft wegen versuchten Totschlags gefordert hatte. Der 28-Jährige war nach der Tat untergetaucht und hatte erst nach zehntägiger Flucht festgenommen werden können. Seitdem sitzt der Essener in Untersuchungshaft.

Die vier Angeklagten nahmen die Urteilsbegründung, die von zahlreichten Wachtmeistern gesichert worden war, ohne sichtbare Regung auf.

(sef/lnw)
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