Prozess in Essen Tödlicher Unfall bei Tempo 286 - verurteilter Fahrer geht in Berufung
Essen · Nach dem tödlichen Autobahnunfall mit einem Sportwagen bei mindestens Tempo 286 im März 2019 geht der Prozess in die nächste Instanz. Eine 18-Jährige war bei dem Unfall gestorben.
Der vor knapp zwei Wochen zu einer 14-monatigen Bewährungsstrafe verurteilte 25-jährige Fahrer des Sportwagens hat über seinen Anwalt Berufung eingelegt. Dies teilte das Amtsgericht Essen auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Üblicherweise wird im Fall einer Berufung der Fall erneut verhandelt, diesmal vor dem Landgericht, dem nächsthöheren Gericht.
Kostenpflichtiger Inhalt Bei dem Unfall auf der A52 war eine 18-jährige Bekannte des Mannes ums Leben kommen, die als Beifahrerin neben ihm saß. Der junge Mann hatte den gebrauchten Wagen erst zwei Tage vorher in Besitz genommen. Er selbst hatte den Unfall nahezu unbeschadet überstanden. Weitere Fahrzeuge waren nicht beteiligt.
Das Gericht hatte den 25-Jährigen aus Essen wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Außerdem hatte es eine Strafe in Höhe von 25 000 Euro verhängt, ihn zu 500 Arbeitsstunden verpflichtet und ihm seinen Führerschein entzogen. Zwei Jahre lang darf er laut erstinstanzlichem Urteil keinen neuen machen.
Der Mann hatte nach Überzeugung des Gerichts wegen zu hoher Geschwindigkeit die Kontrolle über seinen 570 PS starken Sportwagen verloren und war von der Fahrbahn abgekommen. Er schleuderte zunächst gegen die Leitplanke und prallte dann gegen einen Baum dahinter. Das Auto wurde dabei zerteilt. Die angeschnallte Beifahrerin wurde aus dem Auto geschleudert und tödlich verletzt. Der heute 25-Jährige kam mit leichten Verletzungen davon. Der Unfall geschah auf einem Autobahnabschnitt im Essener Süden, in dem es keine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt.