Nach Beschwerden Stadt Essen verbietet Betteln mit Kindern und Tieren

Essen · In Essen soll das Ordnungsamt demnächst schärfer gegen Bettler vorgehen. Das Betteln unter Vortäuschen körperlicher Behinderungen, Krankheiten oder persönlicher Notlagen ist künftig verboten, ebenso wie das Betteln mit Kindern und Tieren.

 Immer wieder sieht man in den Innenstädten deutscher Städte Bettler mit Kindern sitzen. In Essen ist dies jetzt verboten (Symbolbild).

Immer wieder sieht man in den Innenstädten deutscher Städte Bettler mit Kindern sitzen. In Essen ist dies jetzt verboten (Symbolbild).

Foto: dpa, pdz vfd soe

Das hat der Rat der Stadt mehrheitlich beschlossen. Demnach soll bandenmäßiges beziehungsweise organisiertes Betteln in der Innenstadt nicht mehr toleriert werden.

Beim Betteln unter Vortäuschen körperlicher Behinderungen, Krankheiten oder persönlicher Notlagen handele es sich um nötigende Verhaltensweisen, die weit über eine Belästigung hinausgehen, lautet die Begründung. In solchen Fällen könne das über die Gefahrenabwehr-Verordnung geregelt werden.

Immer mehr Beschwerden von Bürgern

Insbesondere will man wohl Bettler, die mit einem schlafenden Kind auf der Straße oder beispielsweise auf dem Weihnachtsmarkt sitzen, nicht mehr dulden. "Der Einsatz der Kinder und Tiere für diesen Zweck steht im Widerspruch zu den Wertvorstellungen der Bevölkerung über das staatsbürgerliche Zusammenleben", heißt es in der Ratsvorlage. Auch das Vortäuschen von künstlerischen Darbietungen fällt unter die neue Verordnung.

Hintergrund für das rigorosere Vorgehen ist eine wachsende Zahl von Beschwerden. "Das Betteln in der Innenstadt hat in den vergangenen Monaten stark zugenommen und ist vor allem aggressiver geworden", sagt Stadt-Sprecherin Silke Lenz. Passanten würden zum Beispiel beim Geldabholen an Bankautomaten angesprochen und teils auch angefasst.

Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes müssen nun dafür sorgen, dass die neuen Regeln auch eingehalten werden. Sie dürfen bei Vergehen Ordnungsgelder verhängen. Der Spielraum reicht von 50 bis maximal 1000 Euro. "Das ist natürlich Ermessenssache und wird sicher selten ausgeschöpft", sagt Lenz. Derzeit sind zwölf Einsatzkräfte in der Innenstadt unterwegs - die Zahl soll aber bis 2020 auf 35 aufgestockt werden. Die neuen Verordnung tritt mit dem Erscheinen des Amtsblatts Ende nächster Woche in Kraft und gilt vorläufig bis zum Jahr 2032.

(jis)
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