18-Jährige starb bei Unfall Strafprozess gegen jungen McLaren-Fahrer beginnt in Essen

Essen · Im März 2019 soll ein junger Mann mit seinem Sportwagen auf einer Essener Autobahn mindestens 286 Stundenkilometer schnell gefahren sein. Er verlor die Kontrolle über den Wagen, die 18 Jahre alte Beifahrerin kam ums Leben. Nun steht der Fahrer vor Gericht.

A52 Essen Richtung Düsseldorf: 18-Jährige stirbt bei Unfall mit McLaren 570S
6 Bilder

Tödlicher Unfall mit McLaren 570 S auf A52

6 Bilder
Foto: WTVnews

Um einen tödlichen Autounfall bei einer Hochgeschwindigkeitsfahrt auf der A52 im Ruhrgebiet geht es am Montag in einem Strafprozess vor dem Essener Amtsgericht. Angeklagt wegen fahrlässiger Tötung ist ein 25 Jahre alter Autofahrer aus Essen. Er soll am späten Abend des 20. März 2019 bei mindestens 286 Stundenkilometern die Kontrolle über seinen 570 PS starken Sportwagen verloren haben und von der Straße abgekommen sein. Dabei wurde die 18 Jahre alte Beifahrerin aus dem McLaren geschleudert und getötet.

Der Fahrer wurde leicht verletzt und erlitt einen Schock. Nach früheren Angaben der Feuerwehr hatte er den Unfallwagen noch selbstständig verlassen können. Der Unfall geschah in einem Autobahnabschnitt im Essener Süden, in dem es keine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt. Der Sportwagen prallte gegen eine Leitplanke und später gegen einen Baum.

Die Anklage fußt auf einem Sachverständigen-Gutachten. Demnach soll der Wagen zwischen 286 und 314 Stundenkilometern schnell gewesen sein, als er über eine kleine Bodenwelle fuhr. Dadurch könne es zu einer unbeabsichtigten Lenkbewegung gekommen sein. „Laut Gutachten hätte er noch Zeit gehabt, das Fahrzeug in die Mitte des Fahrstreifens zurückzubewegen“, hatte die Staatsanwaltschaft im Januar erklärt. Dies habe er aber nicht geschafft. „Er war offenbar durch die hohe Geschwindigkeit überfordert“, sagte Oberstaatsanwältin Birgit Jürgens damals. Der 25-Jährige sei angeklagt worden, weil er nicht in einer Art und Weise gefahren sei, dass er das Auto habe beherrschen können.

Der Angeklagte hat im Vorfeld ebenfalls ein Gutachten erstellen lassen, wie ein Sprecher des Amtsgerichts erklärte. Darüber hatte zuvor die „WAZ“ berichtet. Demnach sei ein technischer Defekt nicht auszuschließen, berichtete die Zeitung.

Bei dem Wagen handelte es sich um ein Leasingfahrzeug, das auf den jungen Mann zugelassen war. Zum Zeitpunkt des Unfalls habe er es „noch nicht lange“ besessen, so die Staatsanwaltschaft. Das Strafgesetzbuch sieht für fahrlässige Tötung bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe vor. In dem Verfahren treten die Eltern der jungen Frau als Nebenkläger auf.

(hsr/dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort