Unterlassene Hilfeleistung in Essen Rentner nicht geholfen - Angeklagte nimmt Berufung zurück

Essen · Im Fall um den von Kunden in einer Essener Bankfiliale hilflos liegen gelassenen Rentner war eine Frau in Berufung gegangen. Sie wollte die Verurteilung zu einer Geldstrafe nicht akzeptieren. Nun zog die 39-Jährige die Berufung zurück.

Die drei Angeklagten im ersten Prozess um unterlassene Hilfeleistung.

Die drei Angeklagten im ersten Prozess um unterlassene Hilfeleistung.

Foto: dpa, mku fdt

Die 39-Jährige hat ihre Verurteilung zu einer Geldstrafe von 3600 Euro endgültig akzeptiert. Der Mutter von zwei Kindern aus Essen war vorgeworfen worden, im Oktober 2016 an einem 83-Jährigen vorbeigegangen zu sein, der schwer verletzt im Vorraum der Bank lag. Der Rentner war mehrfach gestürzt und eine Woche später gestorben.

Vor dem Landgericht nahm die Angeklagte ihre Berufung am Donnerstag zurück. Zuvor hatte sie allerdings erneut beteuert, dass sie den Mann für einen schlafenden Obdachlosen gehalten habe. "Ich bin kein Mensch, der einen anderen liegen lässt", sagte die 39-Jährige vor Gericht.

Nachdem ihr jedoch signalisiert worden war, dass sie voraussichtlich nicht mit einem Freispruch rechnen könne, nahm sie Ihre Berufung zurück.

Zwei ursprünglich mitangeklagte Männer hatten ihre erstinstanzliche Verurteilung durch das Amtsgericht Essen-Borbeck bereits vorher akzeptiert.

(das/lnw)
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