Kontrolle in Essen Kinderpornos auf dem Handy – 25-Jähriger ist Wiederholungstäter

Essen · Der Bundespolizei ist am Essener Hauptbahnhof ein Wiederholungstäter in Sachen Kinderpornografie ins Netz gegangen. Beweise dafür fanden die Beamten auf seinem Handy. Dies nutzte er zudem, um mit minderjährigen Mädchen in Kontakt zu treten.

 Bundespolizisten kontrollierten den Mann am Essener Hauptbahnhof.

Bundespolizisten kontrollierten den Mann am Essener Hauptbahnhof.

Foto: Bundespolizei

Am vergangenen Samstagmorgen, 3. Dezember, beschlagnahmten Bundespolizisten ein Mobiltelefon nach einer Kontrolle eines Mannes im Essener Hauptbahnhof. Der 25-Jährige wehrte sich wehement gegen die Durchsuchung. Aus gutem Grund: Denn auf dem Smartphone befanden sich diverse Aufnahmen kinderpornografischen Inhalts. Außerdem nutzte er das Gerät, um mit Minderjährigen in Kontakt zu treten.

Gegen 4.50 Uhr trafen Bundespolizisten am Vorplatz des Hauptbahnhofs Essen auf den 25-Jährigen und unterzogen diesen einer Kontrolle. Da der Mann unter anderem bereits, wegen des Besitzes von kinderpornografischen Inhalten, polizeilich in Erscheinung getreten war, fragten die Beamten, ob er ein Mobiltelefon mit sich führen würde. Dies verneinte der 25-Jährige unverzüglich. Zudem gab er an, keine Ausweisdokumente mit sich zu führen.

Doch die Kontrolleure hatten den richtigen Riecher. Bei der Durchsuchung fanden die Einsatzkräfte schließlich doch ein Smartphone im Rucksack des Mannes. Dabei wurde der Essener zunehmend nervöser und begann zu zittern und zu schwitzen.

Der Mann gab gegenüber den Beamten schließlich zu, dass sich auf diesem Handy kinderpornografische Inhalte befinden würden. Zudem soll er dieses nach eigenen Angaben dazu nutzen, um über diverse Platzformen Kontakt zu minderjährigen Mädchen aufnehmen zu können.

Der 25-Jährige stimmte einer freiwilligen Durchsicht seines Mobiltelefons zu. Dabei leistete er jedoch plötzlich Widerstand, sperrte sich und beleidigte die Bundespolizisten. Zudem baute er sich bedrohlich vor den Einsatzkräften auf. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab, dass der Mann mit 0,70 Promille leicht alkoholisiert war.

Das Handy wurde als Beweismittel beschlagnahmt. Die Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des Besitzes von kinderpornografischen Inhalten, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung ein.

(dab)
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