Urteil am Arbeitsgericht Düsseldorf Erfolgreiche Klage - 3,40 Euro Stundenlohn ist sittenwidrig

Düsseldorf · Ein Stundenlohn von 3,40 Euro brutto für eine Schulbusbegleiterin ist sittenwidrig. Das hat das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf entschieden und der Klägerin mehr als 4300 Euro Nachschlag für Lohn und Urlaub zugesprochen.

Die Frau hatte gut acht Monate lang mit einer Busfahrerin behinderte Kinder abgeholt, zur Schule und wieder nach Hause begleitet, teilte das Gericht einen Tag vor Heiligabend mit.

Das Schulbusunternehmen hatte den Einsatz mit einer Pauschale von 7,50 Euro pro Tour vergütet. Für eine Arbeitszeit von knapp viereinhalb Stunden habe die Frau somit 15 Euro täglich erhalten.
Entgeltfortzahlung für Feiertage und Arbeitsunfähigkeit erhielt sie nicht. Bezahlter Erholungsurlaub wurde ebenfalls nicht gewährt.

Die Frau klagte und verlangte nachträglich den Tarifstundenlohn für das private Omnibusgewerbe in Nordrhein-Westfalen von 9,76 Euro brutto. Sie bekam Recht, aber das Unternehmen kann noch Revision einlegen.

(Az.: 8 Sa 764/13)

(lnw)
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