Mutmaßliche Entführung in Velbert Warum die Polizei den Autofahrer gehen lassen musste

Velbert · Ein 21-Jähriger hat gestanden, in Velbert einen zehnjährigen Jungen in seinem Auto mitgenommen zu haben. Die Polizei Mettmann musste den Mann trotzdem gehen lassen. Warum?

Velbert: Junge vor Schule in Velbert entführt

Entführung in Velbert: Diese Hinweise geben Schulen und Polizei Kindern
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Junge vor Schule in Velbert entführt

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Foto: Christoph Reichwein (crei)

Im Fall der mutmaßlich gescheiterten Kindesentführung von Velbert hat ein 21-Jähriger gestanden, einen zehnjährigen Jungen in seinem Auto mitgenommen zu haben. „Der Mann ist eindeutig identifiziert“, sagte ein Polizeisprecher – der Beschuldigte durfte die Wache allerdings wieder verlassen. Auf Anfrage erklärt Heinrich-Ulrich Löhe, Sprecher der Polizei Mettmann: „Es ist richtig, dass wir den Mann gehen lassen mussten. Die Staatsanwaltschaft und das Gericht haben von jetzt an zu entscheiden.“ Ermittelt wird wegen Freiheitsberaubung. „Wir haben im Augenblick keine rechtliche Möglichkeit, ihn festzunehmen“, sagt der Sprecher.

Dass ein Haftbefehl auch in einem solchen Fall nicht ohne Weiteres ausgesprochen werden kann, erklärt Rechtsanwältin Alexandra Braun aus Hamburg: „Die Polizei kann einen Haftbefehl nur anregen, über den Erlass entscheidet ein Richter. Neben dem dringenden Tatverdacht, welcher im Falle eines Geständnisses wohl vorliegt, muss ein Haftgrund wie Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr gegeben sein.“ Der Haftgrund der Wiederholungsgefahr kommt nach dem Gesetz bei Sexualstraftaten oder dann, wenn eine Person wiederholt schwere Straftaten begeht, in Betracht.

„Nur weil jemand einer Straftat verdächtig ist, kommt er nicht automatisch in Untersuchungshaft“, sagt Braun. So sei die vorgeworfene Freiheitsberaubung „eine nicht so schwerwiegende Tat wie beispielsweise ein Mord oder Totschlag.“ Sie würde eine maximale Gefängnisstrafe von fünf Jahren nach sich ziehen.

Strafmindernd könnte hinzukommen, dass der Mann den Jungen nach einem Autounfall wieder gehen ließ.

Dafür, dass der 21-Jährige ein Wiederholungstäter sein könnte, gibt es bislang keine Beweise – allerdings gab es nach Bekanntwerden des Falls zahlreiche Kommentare in den sozialen Medien, die auf ähnlich gelagerte Fälle in Essen und Hattingen hindeuteten. Dort seien die Kinder allerdings nicht in das Auto eingestiegen.

„Wir ermitteln intensivst in diese Richtung und haben mögliche Zeugen auf allen Kanälen jetzt schon mehrmals darauf hingewiesen, sich doch bitte, bitte, bitte bei uns zu melden“, sagt Löhe. „Es gibt so viele Leute, die behaupten, dass sie etwas gehört haben. Aber gemeldet hat sich niemand. Da stellt sich bei uns die Frage, ob das in den sozialen Medien nicht alles nur Gelaber ist.“

(cpas)
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