Oberverwaltungsgericht Münster Eltern haben keinen Anspruch auf Wunsch-Kita

Köln/Münster · Wenn in einer Stadt die Betreuungsplätze knapp sind, haben Eltern kein Wahlrecht zwischen einer Kita und einer Tagesmutter. Das bekräftigte das Oberverwaltungsgericht Münster in einem Verfahren um den Fall eines Elternpaares aus Köln.

 Kinder schauen in einer Kita gemeinsam mit der Erzieherin ein Bilderbuch an.

Kinder schauen in einer Kita gemeinsam mit der Erzieherin ein Bilderbuch an.

Foto: dpa, abu pzi kde

Die Richter betonten in der Verhandlung, dass die Stadt den Eltern auch Betreuung durch eine Tagesmutter anbieten kann, wenn alle Kapazitäten in den umliegenden Kitas ausgeschöpft seien.

Im konkreten Fall gaben die Richter allerdings dennoch den klagenden Eltern Recht, weil sie Schwächen im Vergabesystem der Stadt Köln sahen. Weil sie ihr Kind 2013 statt bei einer Tagesmutter auf eigene Rechnung in einer teureren Kita unterbrachten, muss die Stadt ihnen nun die Mehrkosten erstatten - für einige Monate jeweils 350 Euro. Sechs weitere ähnliche Fälle seien noch anhängig, so eine Gerichtssprecherin.

Schwierig ein Angebot zu finden

Seit August 2013 haben auch Kinder ab einem Jahr einen gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Doch in großen Städten wie Münster, Düsseldorf aber auch in manchen Regionen des Ruhrgebiets bleibt es für viele Eltern durchaus eine Herausforderung, ein Angebot zu finden, das ihre Ansprüche erfüllt. Eines unterstreichen Städte und Familienministerium daher immer wieder: Auf den Wunschplatz gilt der Rechtsanspruch nicht.

Womit sind Eltern zufrieden geben müssen und womit nicht, ist mehrfach Gegenstand Streitpunkt vor Verwaltungsgerichten gewesen - wenngleich die befürchtete Klagewelle nach Angaben des NRW-Oberverwaltungsgerichts bis heute ausgeblieben ist. Das Verfahren gestern in Münster war eine seltene Ausnahme.

Lob vom Deutschen Familienverband

Um dem wachsenden Bedarf nach früher Kinderbetreuung gerecht zu werden, geben Bund und Land Millionen aus. Gerade Nordrhein-Westfalen hat einiges aufzuholen: Bei der Quote der betreuten Unterdreijährigen war das Bundesland lange Schlusslicht. Stolz verkündete Landesfamilienministerin Christina Kampmann (SPD) vor einem Monat, dass es gelungen sei, binnen eines Jahres 18.500 neue Betreuungsplätze zu schaffen. Insgesamt soll in den kommenden drei Jahren eine halbe Milliarde Euro zusätzlich fließen, damit die Plätze nicht nur mehr, sondern auch besser werden. Im Ministerium ist man überzeugt, mit insgesamt fast 640.000 Plätzen, davon fast jeder vierte in der Unterdreijährigen-Betreuung, alle Anfragen erfüllen zu können.

Lob für die Bemühungen in den Kommunen kommt vom Deutschen Familienverband. "Niemand kann auf seine Wunschkita pochen, aber Städte geben sich enorme Mühe so individuell wie möglich auf die Eltern einzugehen", sagt die NRW-Vorsitzende Petra Windeck.

(dpa)
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