Mobilität in NRW Diese Tipps gibt der TÜV beim E-Scooter-Fahren

Köln · Vor allem in größeren Städten stehen die neuen E-Scooter inzwischen zum Ausleihen bereit und jeder kann sie kaufen. Doch sind die Gefährte wirklich sicher? Ja, sagen Experten - das Problem sei eher der Fahrer. Der sollte vor dem Start erst mal vernünftig üben.

In diesen NRW-Städten gibt es E-Scooter zu leihen
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Foto: Christoph Schroeter

Einfach am Hebel Gas geben und sofort losbrausen - die Benutzung der neuen E-Tretroller sieht ganz einfach aus. Doch der TÜV Rheinland bremst die Euphorie ein wenig und rät: Erst mal üben, ehe man sich ins Getümmel stürzt. „Man sollte sich nicht sofort in den öffentlichen Verkehr begeben, sondern zunächst auf einem geschützten Platz üben“, sagte Thomas Rohr, Zweiradexperte des TÜV Rheinland, am Donnerstag in Köln. Kurvenfahren, Bremsen, Ausweichmanöver und Gas geben sollten in Ruhe ausprobiert werden.

„Selbst für geübte Radfahrer ist die Nutzung eines E-Scooters ein ganz neues Gefühl“, warnte Rohr. Wegen der kleinen Räder reagierten E-Scooter auf Bordsteinkanten, Bodenwellen und sonstige Unebenheiten anders als Fahrräder. Auch der schmalere Lenker sei gewöhnungsbedürftig.

Unter technischen Gesichtspunkten seien die in Deutschland bisher zugelassenen Modelle sicher. Unfälle passieren nach Einschätzung des TÜV nahezu ausschließlich durch Fehler des E-Roller-Fahrers oder anderer Verkehrsteilnehmer. Die bis zu 20 Stundenkilometer schnellen E-Scooter dürfen nur auf Radwegen fahren - ist keiner vorhanden, muss die Straße benutzt werden. Hier liegt nach Ansicht der Fachleute die größte Gefahr, denn Auto- und Lastwagenfahrer sind oft noch nicht darauf eingestellt, dass E-Tretroller auf der Fahrbahn unterwegs sein könnten.

E-Scooter von Tier in Düsseldorf - die ersten Roller stehen in der Stadt
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E-Scooter in Düsseldorf - die ersten Roller stehen in der Stadt

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Foto: Uwe-Jens Ruhnau

Ein Risiko sehen die TÜV-Experten darin, dass die E-Scooter keine Blinker zum Abbiegen besitzen. „Wir hätten uns bei den Vorgaben Blinker als verbindliches Element gewünscht“, kritisierte Sprecher Ralf Diekmann. „Das ist aus unserer Sicht nicht richtig durchdacht.“ Das Abbiegen wie beim Radfahren durch Handzeichen zu signalisieren, sei keine befriedigende Lösung. Denn beim einhändigen Fahren in die Kurve werde die Lenkung instabil. Zudem könne der Fahrer beim Loslassen des Griffs die Geschwindigkeit nicht mehr richtig kontrollieren, da sich Brems- und Gasknopf am Lenker befinden.

TÜV-Experte Rohr empfahl E-Scooter-Nutzern einen Helm zu tragen. Dazu riet am Donnerstag auch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). Eine Helmpflicht besteht jedoch nicht.

Seit der Zulassung von E-Tretrollern Mitte Juni hat es in Deutschland bereits einige Unfälle gegeben. So stieß ein Benutzer in Düsseldorf mit einer Radfahrerin zusammen und erlitt schwere Verletzungen. In Berlin stürzte eine Fahrerin und wurde von einem Kleintransporter überrollt.

Die Kommunen stellen sich gegen Forderungen nach einer Helmpflicht für E-Tretroller-Fahrer. „E-Scooter sind ‎im Straßenverkehr den E-Bikes weitgehend gleichgestellt. Daher sollte auch bei den Scootern auf ‎eine Helmpflicht verzichtet werden“, sagte Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen ‎Städte- und Gemeindebundes, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Freitag). Er appellierte an die ‎Eigenverantwortung - grundsätzliche Verbote seien nicht zielführend, „zumal die Einhaltung nur mit ‎großem Aufwand zu kontrollieren wäre“.

(mba/dpa)
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