Elektronische Roller NRW-Städte haben keine einheitlichen Verbotszonen für E-Scooter

Düsseldorf/Köln · Die neuen E-Scooter dürfen in den Städten nicht überall fahren oder abgestellt werden. Einheitliche Regelungen gibt es aber nicht. Wer einen Roller leihweise fährt, kann die Verbotszonen über seine Smartphone-App sehen.

 E-Scooter eines Roller-Verleihers.

E-Scooter eines Roller-Verleihers.

Foto: dpa/Andreas Arnold

Seit Mitte Juni sind E-Scooter auch in Nordrhein-Westfalen unterwegs. Das ist in Düsseldorf, Köln oder Mönchengladbach spätestens seit dem Startschuss für etliche Roller-Verleiher am Freitag nicht mehr zu übersehen. Grundsätzlich müssen die Fahrer der E-Tretroller dieselben Regeln beachten wie Radfahrer, wie ein Sprecher der Stadt Düsseldorf sagt. Das heißt zum Beispiel, dass sie nicht in Fußgängerzonen fahren dürfen. Die Leihroller dürfen auch nicht in Fußgängerzonen oder Grünanlagen und Parks abgestellt werden – in Köln ist das genauso. Dort gibt es außerdem ein Abstellverbot im Umfeld des Doms und in der Altstadt. In Münster sind solche Parkverbots-Zonen der Aasee und der Kanal darunter.