Schlachthof-Prozess in Duisburg Sieben Jahre Haft für Unternehmer aus Rheurdt

Duisburg · Für den illegalen Einsatz von rund 1000 rumänischen Leiharbeitern in deutschen Schlachthöfen ist ein 55-jähriger Unternehmer zu sieben Jahren Haft verurteilt worden.

 Schweinehälften hängen in einem Kühlhaus (Symbolbild).

Schweinehälften hängen in einem Kühlhaus (Symbolbild).

Foto: dpa/Bernd Thissen

Das Landgericht Duisburg sprach den Deutschen aus dem niederrheinischen Rheurdt am Freitag unter anderem wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe und Vorenthalten von Arbeitslohn schuldig. Er hatte ein Geständnis abgelegt. „Ein Firmengeflecht im In- und Ausland wurde mit Hilfe von Scheinrechnungen zur Umsatzsteuerhinterziehung genutzt“, sagte ein Gerichtssprecher.

Bei dem Einsatz der Arbeiter in deutschen Schlachthöfen war dem Fiskus laut Anklage ein Steuerschaden von fast 20 Millionen Euro entstanden. Der Prozessstoff war vom Gericht auf 6,5 Millionen Euro begrenzt worden.

Der Marathon-Prozess hatte im Oktober 2017 begonnen und dauerte 107 Verhandlungstage. Die Anklage von Düsseldorfer Staatsanwälten war nach umfangreichen Ermittlungen 420 Seiten lang, der Prozessstoff füllte 460 Aktenordner. Die Vorwürfe erstreckten sich über einen Tatzeitraum von sieben Jahren.

Ein mitangeklagter 58-jähriger Komplize wurde zu fünf Jahren Haft verurteilt. Ein 75-jähriger Angeklagter erhielt eineinhalb Jahre Haft auf Bewährung. Der vierte Angeklagte, ein 58-Jähriger, wurde zu 15 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Das Haus des Unternehmers und Haupttäters war 2016 mit scharfer Munition beschossen worden. Eine Spezialeinheit hatte danach zwei Verdächtige festgenommen. Sie sollen damals versucht haben, den heute Verurteilten zu erpressen.

Es ist nicht das erste Mal, dass sich Düsseldorfer Ermittler mit den Zuständen in der Schlachthofbranche beschäftigten. Vor acht Jahren brachte ein umfangreiches Verfahren einen Unternehmer mit ähnlichem Geschäftsmodell ebenfalls hinter Gitter - er wurde damals zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt.

Der Prozess habe einen Einblick in die Arbeit auf deutschen Schlachthöfen geboten, sagte die Vorsitzende Richterin damals: „Der Umfang illegaler Tätigkeiten und deren Selbstverständlichkeit sind erschreckend. Das Gewerbe scheint von diesen Straftaten durchdrungen zu sein.“

(mba/dpa)
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