Gericht weist Eilantrag zurück „Querdenker“-Demo in Duisburg darf am Sonntag nicht stattfinden

Duisburg · Eine für Sonntag in Duisburg geplante Corona-Demo mit 5000 Teilnehmern bleibt verboten: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat aus Sorge vor Verstößen gegen Hygieneauflagen einen Eilantrag der „Querdenker“-Bewegung abgelehnt.

 Eine „Querdenker“-Demo Mitte November (Archivfoto).

Eine „Querdenker“-Demo Mitte November (Archivfoto).

Foto: dpa/Jens Büttner

Zunächst hatten die Querdenker 15.000 Demonstranten angemeldet, am Ende waren es 5000. Der Plan: Sie wollten sich am Sonntagmittag auf der Mülheimer Straße in Höhe des Zoos versammeln, um dann vereint in einem Protestzug gegen Corona-Maßnahmen bis zum Duisburger Rathaus am Burgplatz marschieren. Das vom Veranstalter gewählte Motto: „Gegen Diskriminierung – Für Menschenrechte“. Hinter den Kulissen gab es schon seit Tagen ein juristisches Tauziehen um diese Demo.

Zuständige Versammlungsbehörde wäre eigentlich das Polizeipräsidium Duisburg – angesichts der Pandemie ist aber die Stadt zusätzlich die zuständige Infektionsschutzbehörde. Mit Schrecken dachten wohl viele an die Demonstration am 19. Oktober vor dem Rathaus zurück, als sich rund 500 Corona-Leugner vor dem Rathaus versammelt hatten. Ohne Abstand, ohne Maske – und weder die Polizei noch das Ordnungsamt hatten eingegriffen.

Diesmal hatte die Stadt Duisburg die Demonstration verboten – unter Hinweis auf die Teilnehmerzahl und die Aufzugsstrecke, für die es kein ausreichendes Hygienekonzept gegeben habe. Die Begründung des Verbots durch die Stadt erwies sich zunächst als gerichtsfest: Die für Sonntag angemeldete sogenannte „Querdenker“-Demonstration in Duisburg bleibt verboten. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf lehnte einen Eilantrag gegen das von der Stadt ausgesprochene Verbot ab, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Das Verbot der Veranstaltung unter dem Titel „Gegen Diskriminierung – Für Menschenrechte“ erweise sich voraussichtlich als rechtmäßig, befanden die Richter. Es ist das erste Mal, dass die Düsseldorfer Richter ein solches Verbot bestätigen.

Das Düsseldorfer Gericht begründete seinen Beschluss unter anderem damit, dass der Anmelder der Demonstration mit Blick auf Teilnehmerzahl und Demonstrationsstrecke kein Hygienekonzept vorgelegt habe, das die Einhaltung der in der Coronaschutzverordnung enthaltenen Vorgaben hinreichend sicherstelle. Insoweit sei zu befürchten, dass Teilnehmer der Versammlung gegen infektionsschutzrechtliche Vorgaben wie das Abstandsgebot und die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung verstoßen. Selbst bei einer Standkundgebung seien Verstöße gegen hygieneschutzrechtliche Vorschriften zu erwarten.

Wie eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts auf Anfrage mitteilte, trugen die negativen Erfahrungen aus Querdenker-Demos in Berlin und Stuttgart zu der Entscheidung bei. Auch habe der Versammlungsanmelder selbst in der Vergangenheit bereits als Veranstalter derartiger Demonstrationen fungiert. Der Anwalt der Klageseite, ein für seine Verbindungen zum rechtsextremen Milieu bekannter Jurist aus Düsseldorf, war am Donnerstag für die Redaktion nicht zu erreichen.

Gegen den Beschluss ist allerdings noch eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster möglich. Ob die Veranstalter davon noch Gebrauch machen, war am Donnerstagabend noch nicht bekannt.

Die Stadt zeigte sich am Abend in einer ersten Stellungnahme erleichtert: „Wir sind dankbar, dass das Verwaltungsgericht Düsseldorf unserer Argumentation gefolgt ist. Auch für die Stadt Duisburg ist Demonstrationsfreiheit ein hohes, schützenswertes Gut. Allerdings mussten wir eine Abwägung zu den dringenden Belangen des Infektionsschutzes treffen – auch vor dem Hintergrund der hohen Inzidenzwerte in Duisburg“, heißt es in einer Mitteilung. Am Ende stünden Gesundheit und Leben des Einzelnen sowie die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems über dem Interesse an der Durchführung der Veranstaltung.

(mit Material von AFP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort