Corona-Bußgeldkatalog der Landesregierung Näheres regelt die Schutzverordnung

Düsseldorf · Der Corona-Bußgeldkatalog des Landes Nordrhein-Westfalen führt nicht nur Ordnungswidrigkeiten auf: Wer sich nicht an das Kontaktverbot hält, kann sich damit sogar strafbar machen. Das ist nicht unproblematisch. Eine Analyse.

 Düsseldorfer Rheinufer, 15. März: Menschenansammlungen wie hier sind derzeit verboten.

Düsseldorfer Rheinufer, 15. März: Menschenansammlungen wie hier sind derzeit verboten.

Foto: Endermann, Andreas (end)

Drakonische Strafen für ein völlig gewöhnliches Verhalten kennt man aus totalitären Staaten, nicht aber aus der Bundesrepublik. Mit dem Bußgeldkatalog, den die nordrhein-westfälische Landesregierung nun erlassen hat, ändert sich das ein wenig. Denn fortan überschreitet die Grenze der Legalität, wer mit anderen im Park grillt. Wer nach dem Urlaub in Tirol die Oma im Seniorenheim besucht, macht sich sogar strafbar. Geht das so einfach? Kann ein Minister Alltagsaktivitäten für strafbar erklären?