NRW-Projekt Was hilft im Knast für ein straffreies Leben danach?

Düsseldorf · Eine Freiheitsstrafe dient auch dem Ziel, Gefangene fit zu machen für ein straffreies Leben danach. So will es das Strafvollzugsgesetz. In der Praxis klappt das leider viel zu selten - vor allem nach verbüßter Jugendstrafe. NRW will jetzt wissen, woran das liegt.

 Tür in der JVA Köln. (Symbolbild)

Tür in der JVA Köln. (Symbolbild)

Foto: dpa/Federico Gambarini

Das nordrhein-westfälische Justizministerium will systematisch hinterfragen, welche Maßnahmen hinter Gittern Kriminelle tatsächlich auf ein straffreies Leben vorbereiten. Dazu würden mehr als 600 Angebote in den Justizvollzugsanstalten des Landes auf den Prüfstand gestellt, kündigte NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) am Mittwoch in Düsseldorf an. Die auf mehrere Jahre angelegte Analyse sei nicht nur für NRW neu, sondern werde auch bundesweit Maßstäbe setzen, betonte Biesenbach.

Bislang sind die Rückfallquoten hoch. Wie die Landesjustizvollzugsdirektion auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte, wurden in den vergangenen Jahren bundesweit etwa 45 Prozent der entlassenen erwachsenen Straftäter wieder rückfällig - nach Verbüßung einer Jugendstrafe sogar rund 65 Prozent. Valide landesweite Zahlen gibt es demnach nicht.

Der Justizvollzug hat die gesetzliche Aufgabe, Gefangene auf ein straffreies Leben nach der Entlassung vorzubereiten. Dazu gibt es in NRW zahlreiche Angebote hinter Gittern: von schulischen Förderkursen und Berufsvorbereitung über Sprach- und Integrationskurse, Hilfen bei Sucht- und Schuldenproblemen bis hin zu sozialem Training, Gewaltpräventionskursen, Therapien und speziellen Behandlungsprogrammen für Sexualstraftäter.

Die zentrale Datenerhebung zu Erfolg und Misserfolg von Resozialisierungsangeboten habe in NRW gerade erst begonnen, berichtete Biesenbach. Eine wissenschaftlich fundierte, aussagekräftige Rückfallanalyse könne voraussichtlich in drei bis fünf Jahren vorgelegt werden. Das gemeinsame Projekt mit dem Kriminologischen Dienst des Landes sei „von höchster praktischer Relevanz und geeignet, den Justizvollzug in Nordrhein-Westfalen in Teilen grundlegend zu verändern und neu zu denken“. Dazu werde auch Mut gebraucht, um die erforderlichen Konsequenzen zu ziehen.

(hsr/dpa)
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