Fragen und Antworten zu Corona-Regeln Muss ich dem Wirt jetzt meinen Ausweis zeigen?

Düsseldorf · Am Donnerstag tritt die neue Corona-Schutzverordnung in Kraft. Bei falschen Namensangaben in Gaststätten wird nun in NRW ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro fällig. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

  • Wer muss das Bußgeld bezahlen?

Der Gast, der falsche Angaben in den Kontaktlisten gemacht hat, muss die 250 Euro Bußgeld bezahlen. Die Wirte sind dazu angehalten, die Listen auf Plausibilität zu überprüfen. Eine Verpflichtung dazu gibt es aber nicht. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) betonte, die Wirte würden bei Falschangaben durch den Gast auch nicht bestraft.

  • Müssen und dürfen Wirte sich jetzt Ausweise zeigen lassen?

Nein. „Wirte sind lediglich für die Prüfung auf Plausibilität verantwortlich und nicht für die Abgleichung von Personalausweis und angegebenen Daten“, wie ein Sprecher des Gesundheitsministeriums auf Anfrage mitteilte. Jeder Gast sei selbst dafür verantwortlich, die Kontaktlisten mit den richtigen Daten auszufüllen. Zwar könnten Gastronomen im Rahmen des Hausrechts die Vorlage des Ausweises verlangen, es bestehe allerdings keine Verpflichtung für den Gast, diesen vorzulegen. Der Gastronom wiederum kann von seinem Hausrecht Gebrauch machen und den Gast des Lokals verweisen. „Wir gehen davon aus, dass es ausreicht, wenn der Wirt den Gast auf seinen Verdacht hinweist, dass eine falsche Angabe gemacht wurde, und ihn nachdrücklich bittet, die Kontaktliste mit der gebotenen Verantwortung auszufüllen“, sagte der Sprecher.

  • Wie müssen Wirte mit den Listen umgehen?

Laut Corona-Schutzverordnung sind die Wirte dazu verpflichtet, eine einfache Rückverfolgbarkeit sicherzustellen. Sie müssen Listen bereitlegen – das geht auch digital -, diese dann vier Wochen verwahren und dann vernichten.

  • Was sagt der Gaststättenverband?

„Wir empfehlen den Wirten, die Listen zu kontrollieren, weil das Thema Rückverfolgung sehr wichtig ist – auch wenn es keine Verpflichtung dazu gibt“, sagt Thorsten Hellwig, Sprecher des Branchenverbands Dehoga NRW. Es liege auch im Interesse der Gaststättenbetreiber, dass die Rückverfolgung im Fall des Falles funktioniere. „Die Gastronomen sind natürlich über jeden Gast dankbar“, sagt Hellwig. Aber sie hätten natürlich auch ein ganz grundlegendes Interesse daran, dass alles korrekt abläuft. „Wir sind schließlich die Ersten, die wieder zumachen müssen und die Letzten, die wieder aufmachen dürfen, wenn es zu einem zweiten Lockdown kommt.“ Er betont, dass in NRW die Mehrheit der Gäste sich ordentlich in die Listen eintragen würden. „Die wollen ja auch, dass die Kneipen und Gaststätten aufbleiben.“ Es handele sich um Einzelfälle, in denen falsche Angaben gemacht würden, die aber ärgerlich seien und gefährlich werden könnten. „Wir halten es deshalb für ein richtiges und wichtiges Signal, das Bußgeld zu verhängen, damit mit den Namensangaben kein Schindluder getrieben wird.“

  • Wer kontrolliert die Einhaltung?

Die kommunalen Ordnungsbehörden. Laut Laumann soll es strengere Gaststätten-Kontrollen der Ordnungsämter geben. In der Verordnung heißt es, die Bestimmungen seien „energisch, konsequent und, wo nötig, mit Zwangsmitteln durchzusetzen“. Die Polizei soll die Ordnungsämter bei Bedarf unterstützen. Der Sprecher des NRW-Gesundheitsministeriums erklärte, dass die Ordnungsbehörden stichprobenartig überprüfen können, ob Kontaktlisten vorliegen und mit korrekten Angaben ausgefüllt wurden. Hierzu dürfen sie auch eine Vorlage des Ausweises verlangen.

  • Warum sind die Listen so wichtig?

Weil die möglichen Infektionsketten mit den Listen nachverfolgt werden können. In Münster hat ein Corona-infizierter Kellner am Wochenende vermutlich 13 Kneipengäste angesteckt. Er hatte nach Angaben der Stadt noch keine Symptome, erst nach seiner Schicht am nächsten Tag. Die Betreiberin der Gaststätte meldete sich laut Stadt beim Gesundheitsamt, das die Gäste über die Listen erreichen konnte.

  • Sind verstärkte Kontrollen realistisch?

Die Ordnungsbehörden überwachen schon seit Monaten die Einhaltung der Corona-Regeln – und klagen über zu wenig Kapazitäten. In Köln etwa hat der Krisenstab bereits in der vergangenen Woche das Ordnungsamt aufgefordert, die Kontrolldichte wegen der gestiegenen Infektionszahlen zu erhöhen. „Dem kommt der Ordnungsdienst im Rahmen seiner personellen Kapazitäten nach“, sagte ein Stadtsprecher. „Aber: Der Ordnungsdienst kann nicht immer und überall sein und ist auf die Mitwirkung der Gesellschaft angewiesen, ebenso auf konkrete Hinweise, wo Menschen sich nicht an die Regeln halten.“ Der Infektionsschutz und die damit verbundenen Kontrollen stellten für den Ordnungsdienst einen besonderen Einsatzschwerpunkt dar. „Je nach Personalkapazität werden Prioritäten für den Einsatzschwerpunkt regelmäßig neu festgelegt. Zusätzliches Personal steht aber nicht zur Verfügung“, sagte der Sprecher. Die Kontrolldichte könnte erhöht werden, wenn die Landespolizei ebenfalls verstärkt entsprechende Kontrollen durchführe.

  • Könnte es in NRW ein Alkoholverbot geben?

Nein, in NRW wird es keine generellen Alkoholverbote wegen Corona geben. Laumann könne sich dies - wenn überhaupt - bei einem „diffusen“ Infektionsgeschehen vorstellen, bei dem man den Hergang nicht nachvollziehen könne, wie er sagte. Dann könnte man theoretisch darüber nachdenken, an einzelnen Plätzen oder Straßen an bestimmten Tagen oder Uhrzeiten ein Alkoholverbot zu verhängen.

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