Gerichtstermin in Düsseldorf Keine Einigung im Streit von Online-Handelsfirma mit Kollegah

Düsseldorf · Im Rechtsstreit einer Dresdner Online-Handelsfirma mit Gangster-Rapper Kollegah haben sich beide Seiten am Mittwoch nicht einigen können. Verhandelt wurde die Sache in Düsseldorf.

Rapper Kollegah steht vor Gericht (Archivbild).

Rapper Kollegah steht vor Gericht (Archivbild).

Foto: dpa/Matthias Balk

Das Düsseldorfer Landgericht hatte vorgeschlagen, dass die Dresdner Firma 200.000 Euro bekommt. Kollegahs Anwalt bot aber nur 160.000 Euro. Die Gegenseite hatte 250.000 gefordert. Nun wollen beide Seiten versuchen, doch noch auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen. Ohne Ergebnis und ohne neuen Termin wurde das Verfahren vertagt.

Das Unternehmen hatte Kollegah alias Felix Blume auf 250.000 Euro Schadenersatz verklagt. In der mündlichen Verhandlung hatten die Dresdner ihre Forderungen zwischenzeitlich auf 410.000 Euro hochgeschraubt. Kollegah habe die mit dem Unternehmen getroffenen Vereinbarungen nicht eingehalten, argumentierte die Klägerin. Kollegahs Anwalt bestritt dies: Die Zusammenarbeit sei einvernehmlich beendet worden. Die Forderung sei in der Höhe nicht nachvollziehbar.

Die Handelsfirma gibt an, sie habe mit Kollegah einen Lizenzvertrag abgeschlossen und vornehmlich Kleidung für dessen Marke „Deus Maximus“ vertrieben. Im Gegenzug habe Kollegah die Produkte bewerben sollen.

(dtm/dpa)
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