Prozess in Düsseldorf Erneut angeklagter IS-Terrorist Nils D. schweigt zu Vorwürfen

Düsseldorf/Dinslaken · Nils D. wurde bereits wegen seiner Mitgliedschaft beim Islamischen Staat verurteilt. Nun steht er wegen Kriegsverbrechen und Mord vor Gericht. D. beteuert, in Syrien nie gefoltert zu haben. Ein Zeuge soll diese Darstellung nun in ein anderes Licht rücken.

Der Angeklagte Nils D. steht im Gerichtsaal (Archivfoto).

Der Angeklagte Nils D. steht im Gerichtsaal (Archivfoto).

Foto: dpa/Federico Gambarini

Der bereits verurteilte IS-Terrorist Nils D. muss sich erneut vor Gericht verantworten. Die Vorwürfe gegen den mittlerweile 29-Jährigen wiegen schwer - die Bundesanwaltschaft legt D. Kriegsverbrechen und Mord zur Last. Nils D. soll in Syrien unter anderem Menschen in einem Gefängnis zu Tode gefoltert haben, hieß es in der Anklageschrift.

In dem nun begonnenen Prozess geht es um Taten, die der 29-Jährige von Juli bis November 2014 in der syrischen Stadt Manbidsch verübt haben soll. „Dem Angeklagten wird vorgeworfen, als Mitglied des Islamischen Staates Gefangene gefoltert zu haben. In mindestens drei Fällen sind die Opfer verstorben“, sagte Oberstaatsanwalt Bernhard Meiners als Vertreter der Bundesanwaltschaft. Er soll Menschen „grausam und unmenschlich behandelt, gefoltert und getötet zu haben“, hieß es bei der Verlesung der Anklageschrift.

Der Angeklagte schwieg am ersten Verhandlungstag am Mittwoch zu den Vorwürfen. Stattdessen hatte D. im Vorfeld des Auftaktprozesses einen Brief an den Vorsitzenden Richter Jan van Lessen geschrieben. „Ich will einfach nach Hause“, hatte der seit mehreren Jahren in Haft sitzende D. darin erklärt. Ein anderer Häftling habe gedroht, über ihn bei der Polizei auszusagen, wie er behauptete. D. schrieb weiter, er habe von Gerüchten gehört, wonach er im Knast mit seinen Taten prahle. Wenn ihn andere Insassen auf seine Taten ansprachen, habe er immer versucht, „die Gräueltaten mit Argumenten zu kommentieren“, beteuerte er.

Der aus Dinslaken stammende Mann war im Jahr 2014 Mitglied eines Sturmtrupps der Terrororganisation Islamischer Staat. Die Aufgabe seiner Gruppe soll darin bestanden haben, Abtrünnige und Deserteure aufzuspüren und sie in ein Gefängnis in Manbidsch zu bringen. Dort sollen den Angaben der Bundesanwaltschaft nach etwa sieben bis acht IS-Männer die Gefangenen mit der Foltermethode Balango über zwei bis sieben Stunden teils zu Tode gequält haben. Ziel sei gewesen, den Inhaftierten ein Geständnis ihrer Vergehen zu entlocken.

Während der Folter sollen die Gefangenen mit gefesselten Händen an die Decke gehangen und mit einem Holzstock am ganzen Körper geschlagen worden sein. Demnach mussten Gefangene, die als nächstes an der Reihe waren, dabei zusehen.

D. hatte zuvor beteuert, nicht in den Gefängnissen gefoltert zu haben. Die Aussage eines Ex-Häftlings in Manbidsch rückt diese Darstellungen nun jedoch in ein neues Licht. „Er wird nun durch einen ehemaligen Gefangenen, der sich im Moment in der Türkei befindet, belastet“, erklärte Oberstaatsanwalt Meiners. Dieser habe erzählt, dass D. gefoltert habe. Die Angaben stimmten in Details mit den historisch bekannten Tatsachen so überein, dass Anklage erhoben worden sei. Der Zeuge soll in den kommenden Sitzungen gehört werden.

Nils D. wurde bereits 2015 als IS-Terrorist zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Deshalb musste der Bundesgerichtshof das Verfahren zur Hauptverhandlung freigegeben. Für den Mordprozess sind 22 Verhandlungstage angesetzt, der nächste ist am 11. September (9.30 Uhr). Nach jetzigem Stand würde die Haftzeit von D. am 29. September enden und er könnte frei kommen.

(mba/dpa)
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