Oberlandesgericht Düsseldorf Anklage gegen mutmaßlichen Verfassungsschutz-Maulwurf eingeschränkt

Düsseldorf · Im Fall des mutmaßlichen islamistischen "Maulwurfs" beim Bundesamt für Verfassungsschutz bleibt es bei einer deutlich abgespeckten Anklage. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Entscheidung des Landgerichts bestätigt.

 Das Oberlandesgericht in Düsseldorf (Symbolbild).

Das Oberlandesgericht in Düsseldorf (Symbolbild).

Foto: dpa, htf kat

Die Anklage werde nur eingeschränkt zugelassen, sagte ein Gerichtssprecher am Donnerstag auf Anfrage. Die Staatsanwaltschaft hatte Beschwerde eingelegt. Der Angeklagte wird sich vor dem Landgericht nur wegen des versuchten Verrats von Dienstgeheimnissen verantworten müssen. Der Prozess gegen ihn beginnt am kommenden Dienstag. Der Mann soll sich beim Verfassungsschutz eingeschlichen haben. Er bleibe auf freiem Fuß, teilte das Gericht mit.

Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft dem Mann aus dem rheinischen Tönisvorst auch noch die Aufnahme von Beziehungen zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und den Versuch der Beteiligung an einem Verbrechen vorgeworfen. Er war Mitte November 2016 festgenommen wurden.

(lsa/lnw)
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