Gerichtsentscheidung in Düsseldorf Acht Polizisten können auf Ende der Suspendierung hoffen

Düsseldorf · Eine Polizistin hat am Verwaltungsgericht Düsseldorf erfolgreich gegen ihre Suspendierung geklagt. Bei dem beanstandeten Video in einem Chat-Verlauf habe es sich um eine Parodie gehandelt.

Im Fall mutmaßlich rechtsextremer WhatsApp-Chats bei der Polizei können laut „WAZ“ weitere Polizisten auf ein Ende ihrer Suspendierung hoffen. „Wir prüfen derzeit möglicherweise abzuleitende Konsequenzen für acht ähnlich gelagerte Fälle“, sagte ein Sprecher des polizeilichen Landesamts für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten (LAFP) am Freitag der Deutschen Presse-Agentur. Eine Polizistin hatte zuvor am Verwaltungsgericht Düsseldorf erfolgreich gegen ihre Suspendierung geklagt.

Das Gericht hatte im Fall der betroffenen Beamtin unter anderem bemängelt, dass das LAFP offenbar nicht erkannt habe, dass es sich bei der beanstandeten Hitler-Datei auf dem Handy der Frau um eine Parodie handele, mit der Hitler verspottet werde. Das LAFP will laut seinem Sprecher keine Rechtsmittel einlegen: „Wir nehmen diesen Beschluss mit Respekt zur Kenntnis.“ Was die acht ähnlichen Fälle angeht, wolle man zu Beginn der kommenden Woche entscheiden.

Die Behörde wies darauf hin, dass bei „schweren“ Prüffällen weiter die komplette „Entfernung aus dem Dienst“ im Raum stehe. Bei „minderschweren“ Prüffällen habe man Suspendierungen auch ausgesprochen, „um den Schutz der Betroffenen vor möglichen "Anfeindungen" zu gewährleisten und Klarheit über die tatsächlichen Begebenheiten zu erlangen, ohne dass sich die betroffenen Personen dabei im Dienst befinden.“

Dass es sich bei besagter Datei - sie zeigt laut Gericht einen Hitler-Darsteller mit Weihnachtsmütze und Rentier-Geweih - um eine Parodie handelte, war dem Landesamt nach eigener Aussage bewusst: „Der Inhalt und die mögliche Aussage eines Bildes erschließt sich oftmals erst durch die Kenntnis des Kontextes. Miteinbezogen wurde daher auch der Gesamtkomplex der Bilder und auch Texte, der nach aktuellem Stand insgesamt 31 Beteiligte beinhaltet, die in der Spitze im dreistelligen Bereich inkriminierte Bilder versandt und/oder empfangen haben.“

(chal/dpa)
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