Kleine Flugobjekte Achtung, Drohne!

Düsseldorf · Die Zahl der Straftaten, bei denen in NRW Drohnen zum Einsatz kamen, ist 2020 trotz Corona gestiegen. Die Polizei warnt vor Gefahren, vor allem in Flugverbotszonen. Die aktuellen Zahlen sind nur die Spitze des Eisbergs.

  Foto: Felix Kästle/DPA

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Foto: dpa/Felix Kästle

Die Zahl der in Nordrhein-Westfalen begangenen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten mit Drohnen ist im vergangenen Jahr gestiegen – von 85 (2019) auf 103 (2020), wie das Landesamt für zentrale polizeiliche Dienste (LZPD) in Duisburg unserer Redaktion mitteilte. „Wer Drohnen fliegen möchte, muss sich mit den Regeln und Vorschriften wie der Luftfahrtverordnung auseinandersetzen, um nicht ungewollt eine Ordnungswidrigkeit oder gar Straftat zu begehen. Insbesondere das Fliegen in Flugverbotszonen birgt enorme Gefahren“, betonte LZPD-Direktor Thomas Roosen.

Für die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) in NRW sind die Zahlen nur die berühmte Spitze des Eisbergs. „Die Dunkelziffer dürfte um ein Vielfaches höher liegen“, sagte ihr Landesvorsitzender Erich Rettinghaus. Grund für diese Entwicklung sei unter anderem die Verfügbarkeit der Geräte. „Drohnen sind sowohl für Kinder als auch für Erwachsene nette Spielzeuge. Man kann sie fast überall kaufen, und sie sind leicht zu bedienen“, sagte Rettinghaus. „Aber es fehlt eine Sensibilisierung, dass mit den Geräten schnell Ordnungswidrigkeiten und Straftaten begangen werden können“, so Rettinghaus. Nur die wenigsten Fälle würden zur Anzeige gebracht. „Manchmal wird die Polizei gerufen. Wenn sie dann da ist, ist von der Drohne nichts mehr zu sehen und zu hören.“

Auch Hobby- und Drohnenpiloten müssen seit Jahresbeginn in Staaten der Europäischen Union einen sogenannten Kompetenznachweis vorweisen. Das verlangt die neue EU-Drohnenverordnung, sobald die Drohne 250 Gramm oder mehr wiegt – oder eine Kamera an Bord hat. Bisher galt dies für Drohnen über zwei Kilogramm. Es gibt Übergangszeiten, aber vom 1. Januar 2022 an muss laut Luftfahrt-Bundesamt jeder Drohnenpilot den EU-Kompetenznachweis oder ein EU-Fernpiloten-Zeugnis haben. Für die Deutsche Polizeigewerkschaft reicht das jedoch nicht aus. „Der Führerschein ist auf jeden Fall richtig, aber man muss über eine Registrierung der Geräte beim Kauf nachdenken“, so Rettinghaus. „Zudem muss stärker kontrolliert und geahndet werden. Die Strafen müssen aber auch finanziell wehtun.“

Besonders an Flughäfen können Drohnen zur Gefahr werden. In einem internen Polizeibericht, der nur für den Dienstgebrauch vorgesehen ist, heißt es, dass eine Drohne auch ohne Sprengstoff gefährlich sei, nämlich dann, wenn der Flugkörper durch einen kontrollierten Absturz oder eine gezielte Kollision als mechanische Waffe eingesetzt werde. Drohnen werden demnach – unabhängig von einer möglichen terroristischen Verwendung – zunehmend gefährlicher für Flugzeuge.

Beim LZPD gibt es eine spezielle Einheit, die in der Lage ist, Angriffe von Drohnen mit verschiedenen Maßnahmen abzuwehren. „Die Experten setzen dabei unter anderem mechanische, aber auch funktechnische Mittel ein. Auf weitere Einzelheiten können wir aus taktischen Gründen nicht eingehen“, sagte eine Sprecherin.

Die Polizei setzt aber auch selbst Drohnen ein. In einem einjährigen Pilotprojekt wurden in elf Kreispolizeibehörden solche Flugobjekte bei ausgewählten Anlässen eingesetzt. „Dabei hat sich gezeigt, dass Drohnen die Möglichkeiten der Polizei erweitern, wenn es um die Aufklärung und Beweissicherung von Straftaten oder die Aufnahme von Verkehrsunfällen geht“, sagte die LZPD-Sprecherin. Deshalb werden nun die 16 kriminaltechnischen Untersuchungsstellen, die Tatortvermessungsgruppe des Landeskriminalamts, die Bereitschaftspolizei und die Verkehrsunfallaufnahme-Teams der Kreispolizeibehörden mit Drohnen ausgestattet. „Die neuen Perspektiven der Drohne ermöglichen schnelle zusätzliche Informationen zur polizeilichen Aufgabenbewältigung und unterstützen die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten damit bei ihrer täglichen Arbeit“, so die Sprecherin.

Drohnen müssen zu vielen Orten mindestens 100 Meter Abstand halten – etwa zu Krankenhäusern, Justizvollzugsanstalten, Militäreinrichtungen, Unglücksorten, Bundesfernstraßen und Industrieanlagen. „Es zeigt sich, dass die Bußgelder gegen Drohnenbesitzer mehr und mehr zunehmen. Und diese können durchaus, je nach Verstoß, mehrere Hundert Euro betragen“, heißt es beim Mobilitätsmagazin Bussgeldkatalog.org. „Das liegt daran, dass unerlaubte Drohnenflüge nicht nur zu Materialschäden führen können. Auch die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Bevölkerung können dabei in Gefahr geraten“, so der Branchendienst.

(csh)
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