Gefahr aus der Luft auch in NRW Mehr Drohnen-Zwischenfälle an Flughäfen

Düsseldorf · Neben einem Führerschein für Drohnen-Piloten fordert die Polizei auch eine generelle Registrierung der Geräte beim Kauf sowie höhere Strafen bei Regelverstößen. Denn immer häufiger gefährden die Flugobjekte den Luftverkehr. Ein Überblick über die Vorkommnisse in den letzten Monaten.

Eine private Drohne fliegt in weiter Entfernung von einem Flugzeug, das im Anflug auf den Flughafen Düsseldorf ist (Archiv-/Symbolbild).

Eine private Drohne fliegt in weiter Entfernung von einem Flugzeug, das im Anflug auf den Flughafen Düsseldorf ist (Archiv-/Symbolbild).

Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Trotz zahlreicher Aufklärungskampagnen und Warnungen der Polizei hat es im vergangenen Jahr wieder mehr Zwischenfälle mit Drohnen an deutschen Flughäfen gegeben. Wie die Deutsche Flugsicherung (DFS) unserer Redaktion mitteilte, gab es 2022 bundesweit insgesamt 152 solcher Vorfälle (2021: 134) an den Airports. Die meisten Behinderungen gab es demnach in Frankfurt (22), Hamburg (14) und Berlin (12). In Köln/Bonn gab es fünf und in Düsseldorf sechs Fälle.

Besonders an Flughäfen können Drohnen zur Gefahr werden. In einem Polizeibericht heißt es, dass eine Drohne auch ohne Sprengstoff gefährlich sei, nämlich dann, wenn der Flugkörper durch einen kontrollierten Absturz oder eine gezielte Kollision als mechanische Waffe eingesetzt werde. Drohnen werden demnach – unabhängig von einer möglichen terroristischen Verwendung – zunehmend gefährlicher für Flugzeuge. Meistens finden die Drohnen-Sichtungen nicht im Bereich des Flughafens statt, sondern bereits im An-/Abflugbereich – also außerhalb des Flughafengeländes.

In einigen Fällen haben die Drohnen im vergangen Jahr direkte Auswirkungen auf den Luftverkehr gehabt. „In einem Fall haben wir aufgrund der Meldung eines Piloten eine bestimmte Abflugroute nicht weiter genutzt, sondern für etwa 30 Minuten den abfliegenden Verkehr über eine andere Route – bis zur Klärung durch die Polizei – geführt“, sagt ein Sprecher der Deutschen Flugsicherung. Jeder, der eine Drohne betreibt, sei Teilnehmer am Luftverkehr und habe sich entsprechend an die gesetzlichen Vorschriften zu halten. „Wir sprechen hier nicht über Kavaliersdelikte. Jede unrechtmäßige Art der Nutzung von Drohnen im Nahverkehrsbereich der Flughäfen stellt einen gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr dar“, sagt der Sprecher. Zuwiderhandlungen könnten neben empfindlichen Geldstrafen auch Haftstrafen bis zu zehn Jahren nach sich ziehen.

Auch außerhalb der Flughäfen rufen Drohnen regelmäßig die Polizei auf den Plan. Nach Angaben des Landesamtes für zentrale polizeiliche Dienste (LZPD) gab es im vergangenen Jahr in NRW 25 Straftaten und zwölf Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit den kleinen Flugobjekten.

Für die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) in NRW geben die Zahlen nicht die Wirklichkeit wieder. „Die Dunkelziffer dürfte um ein Vielfaches höher liegen“, sagt Landesvorsitzender Erich Rettinghaus. Grund für diese Entwicklung sei unter anderem die Verfügbarkeit der Geräte. „Drohnen sind sowohl für Kinder als auch für Erwachsene nette Spielzeuge. Man kann sie fast überall kaufen, und sie sind leicht zu bedienen“, sagt Rettinghaus. „Aber es fehlt eine Sensibilisierung, dass mit den Geräten schnell Ordnungswidrigkeiten und Straftaten begangen werden können“, so Rettinghaus. Nur die wenigsten Fälle würden zur Anzeige gebracht. „Manchmal wird die Polizei gerufen. Wenn sie dann da ist, ist von der Drohne nichts mehr zu sehen und zu hören.“

Auch Hobby- und Drohnenpiloten müssen in Staaten der Europäischen Union einen sogenannten Kompetenznachweis vorweisen. Das verlangt die EU-Drohnenverordnung, sobald die Drohne 250 Gramm oder mehr wiegt – oder eine Kamera an Bord hat. Außerdem wird eine gültige Haftpflichtversicherung benötigt und der Pilot muss sich für den Betrieb beim Luftfahrtbundesamt registrieren. Für die Deutsche Polizeigewerkschaft reicht das jedoch nicht aus. „Der Führerschein ist auf jeden Fall richtig, aber man muss über eine Registrierung der Geräte beim Kauf nachdenken“, so Rettinghaus. „Zudem muss stärker kontrolliert und geahndet werden. Die Strafen müssen aber auch finanziell schmerzen.“

Die Nutzung des Luftraums wird durch EU-Verordnungen und nationale Gesetze eingeschränkt, sagt LZPD-Direktor Thomas Roosen. Neben Rechten ist das Führen einer Drohne in Deutschland auch mit einigen Pflichten verbunden, mit denen sich Piloten, die ihr Flugobjekt über eine Fernsteuerung betreiben, auseinandersetzen müssten. „Hierzu gehören unter anderem das Vorhalten einer gültigen Lizenz und eine angemessene Flugvorbereitung“, so Roosen.

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