Langenfeld Downloads: Teuer statt gratis

Langenfeld · Die Verbraucherzentrale bekommt immer häufiger Besuch von aufgeregten Eltern, deren Kinder Musik oder Filme aus dem Internet heruntergeladen und darauf eine Zahlungsaufforderung von bis zu 2000 Euro erhalten haben.

 Elisabeth Schoemakers leitet die Beratungsstelle, Florian Bublies berät rund ums Thema Energie.

Elisabeth Schoemakers leitet die Beratungsstelle, Florian Bublies berät rund ums Thema Energie.

Foto: VZ

Lenas* Freude an dem gratis aus dem Internet heruntergeladenen Deutschpop ihres Idols währte nicht lange: Einige Wochen erst trug die 13-Jährige die Schnäppchen auf ihrem Smartphone mit sich herum, da flatterte ihr — oder besser: ihren Eltern — das Schreiben eines Rechtsanwalts ins Haus: eine Abmahnung wegen Verletzung des Urheberrechts, verbunden mit einer Zahlungsaufforderung über mehr als 1000 Euro. Sollte die Familie nicht zahlen, werde der Geschädigte seine Ansprüche vor Gericht durchsetzen, lautete die Klartext-Botschaft der Kanzlei.

Langenfeld: Downloads: Teuer statt gratis
Foto: Verbraucherzentrale

Der Verbraucher als "Täter"

"Mit solchen Fällen bekommen wir es immer häufiger zu tun", berichtet Elisabeth Schoemakers, Leiterin der Verbraucherzentrale am Langenfelder Rathaus, die gestern ihren Jahresbericht 2011 vorlegte. "Waren es in früheren Jahren vielleicht vier Anfragen pro Monat, so sind es inzwischen 10 bis 15, und oft kommen sie von Eltern von Jugendlichen."

Das Besondere: Der ratsuchende Verbraucher ist nicht wie in den meisten anderen Fällen, die Schoemakers und ihre Kollegen bearbeiten, Betrogener, sondern "Täter" oder dessen haftender Erziehungsberechtigter. "Juristisch ist die Sache in aller Regel klar: Wer Musikstücke, Filme oder ähnliches illegal aus dem Internet herunterlädt, macht sich einer Verletzung des Urheberrechts schuldig und muss mit Entschädigungsforderungen des Rechte-Inhabers rechnen."

Das Problem laut Schoemakers: Vielen Jugendlichen ist nicht bewusst, dass sie beim illegalen Downloaden gegen Paragrafen verstoßen. Zumal dann, wenn sie sich in "Tauschbörsen" bewegen: Wer kann schon etwas dagegen haben, wenn man tauscht, und beide sind glücklich? Derlei Arglosigkeit begegnet der Verbraucherberaterin regelmäßig bei ihrer Aufklärungsarbeit vor Schulklassen: "Ich sage dann: Musikklau im Internet ist wie Ladendiebstahl — auch wenn das Einstecken einer CD sicher mehr ,kriminelle Energie' erfordert als ein paar Mausklicks. Aber mit dem Vergleich wird deutlich, um was es geht."

Aus demselben Grund empfiehlt Schoemakers, anwaltliche Abmahnungen ernst zu nehmen: "Das darf man nicht ignorieren. Sonst droht wirklich ein gerichtliches Verfahren, und das kann richtig teuer werden." Anzuraten sei vielmehr ein Vergleich: "Der kann den Verbraucher zwar immer noch ein paar hundert Euro kosten. Aber das ist immer noch weniger als der Schadenersatz, dessen Höhe die Anwälte oft willkürlich festlegen." Bei den Fällen, mit denen sich die Beratungsstelle befasste, bewegten sich die Forderungen etwa zwischen 700 und 2000 Euro.

Dabei kann der illegale Download auch mehrere Jahre zurückliegen: "Die Kanzleien, die auf diesem Gebiet ihr Geld verdienen, suchen im Internet gezielt nach Verstößen und nehmen gerne auch ältere Fälle noch mit." Neben den eindeutigen Urheberrechtsverletzungen gebe es auch manche Ansprüche, die mindestens zweifelhaft seien. Solche unberechtigten Forderungen will die Verbraucherberatung zu einem Schwerpunktthema der nächsten Monate machen.

* Name geändert

(RP/rl)
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