Übernachten im Freien Warum Dortmund Knöllchen an Obdachlose verteilt - und andere Städte nicht

Düsseldorf · Die Stadt Dortmund hat in diesem Jahr 265 Verwarngelder gegen Obdachlose ausgestellt, weil sie im Freien übernachtet haben. Die Vorsitzende der „Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe“ kennt keinen anderen Fall.

 Obdachloser in Düsseldorf

Obdachloser in Düsseldorf

Foto: dpa/Martin Gerten

Wer als Obdachloser im Freien übernachtet, hat in Dortmund ein zusätzliches Problem: Ihm droht ein Knöllchen. Wie der WDR berichtet, hat die Stadt in diesem Jahr bereits 265 Verwarngelder gegen Obdachlose ausgestellt. Obdachlose bekommen zunächst einen Platzverweis, beim zweiten Mal dann das Knöllchen von 20 Euro. Zahlt man nicht, gibt es ein Bußgeld. Wenn auch diese Schuld nicht beglichen wird, droht Ersatzhaft, also Gefängnis.

Stadtsprecher Maximilian Löchter verweist gegenüber unserer Redaktion auf die „Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Dortmund“. Dort heißt es: „Es ist untersagt, auf Straßen oder in Anlagen auf hierfür nicht besonders freigegebenen Flächen zu lagern, zu campieren oder zu übernachten.“ Er schränkt allerdings ein: „Das Ordnungsamt setzt keinen Arbeitsschwerpunkt auf die Kontrolle und Überwachung eben dieser Vorschrift, weshalb in aller Regel hier eingeschritten wird, weil es Beschwerden gibt.“ Unabhängig davon griffen die Streifendienstkräfte solche Störungen vor allem an den bekannten Problemörtlichkeiten auf. Zudem würden oftmals Ordnungswidrigkeiten vor Ort festgestellt, wie beispielsweise Verunreinigungen des Umfeldes, Müllablagerungen, Urinieren.

Verboten ist das Schlafen im Freien auch in anderen Städten. So heißt es in der „Ordnungsbehördliche Verordnung“ der Stadt Düsseldorf, untersagt sei das „Nächtigen, insbesondere auf Bänken und Stühlen sowie das Umstellen von Bänken und Stühlen zu diesem Zweck“. Köln hat eine Verordnung mit einer ähnlichen Formulierung erlassen.

Das heißt aber nicht, dass die Städte Knöllchen verteilen müssen. Zwar ist es durchaus üblich, Platzverweise auszusprechen, mit dem Verwarngeld ist Dortmund allerdings eine Ausnahme. „Eine Ahndung durch kostenpflichtige Verwarnungen erfolgt in der Praxis nicht“, sagt Düsseldorfs Stadtsprecher Volker Paulat. Er sagt aber auch: „Die Duldung setzt voraus, dass das Nächtigen nicht mit weiteren Störungen, wie etwa Abfallablagerungen, Urinieren oder ähnlichem verbunden ist.“ Im gesamten Jahr 2017 hat die Stadt kein einziges Verwarnungsgeld gegen einen Obdachlosen erhoben. Ähnlich halten es andere Städte. Unsere Anfragen ergaben, dass auch Mönchengladbach, Duisburg, Essen und Bochum keine Knöllchen an Obdachlose verteilen. „Wir glauben nicht, dass das zielführend ist“, sagt ein Sprecher der Stadt Bochum.

Werena Rosenke, Geschäftsführerin der „Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe“ hat noch nie von so einem Fall wie in Dortmund gehört. Doch sie kennt andere Maßnahmen, mit denen Städte versuchen zu verhindern, dass Obdachlose im Freien übernachten. So erzählt sie von einem Fall, in der ein bei Obdachlosen beliebter Schlafplatz umzäunt wurde. Auch gestalten Städte Parkbänke um oder bauen sie gleich ganz ab.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort